Ö.B.U.V SACHVERSTÄNDIGER LARS KUNTZ
Die Abschreibung Deiner Immobilie dank DIN 17024 Gutachten um bis zu 2.6x erhöhen.
Wir können für Dich als Investor, Vemieter oder Kapitalanleger wahre, steuerliche Wunder bewirken, denn Dank unseres Gutachtens kannst Du die Nutzungsdauer Deiner Immobilie verringern und so Deine Steuerlast massiv senken.
Über ö.b.u.v. Sachverständigen Lars Kuntz
Lars ist bereits seit 2 Jahrzenten Sachverständiger für Immobiliengutachten mit einem umfangreichen Spektrum an Zertifizierungen und Titeln. Angefangen im Familienbetrieb startetete die Reise rund um das Haus als Meister der Installations und später auch Heiz- und Lüftungstechnik. Mit den Jahren hat sich der Fokus auf Gutachten wie das Verkehrswertgutachten, unterschiedliche Gerichtsgutachten und das Nutzungsdauergutachten gerichtet. Lars wird heute national von Berufsverbänden, Gerichten und Investoren für die Qualität seiner angefertigen Gutachten geschätzt.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND INHABER
900+ angefertigte Gutachten
22+ Jahre Erfahrung
DIN ISO/ISC 17024
2009
Meister Anlagenmechanik, Heizung- und Sänitär und Bachelor Professional Abschluss
2011
Geprüfter Bautechniker
2014
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
2016
Geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
2017
Geprüfter Sachverständiger für die Wertermittlung von Immobilien
2022
IFS Immobilienbewerter + Zertifizierung der Immobilienwertermittlung nach DIN EN ISO/IEC 17024
2024
Meilenstein mit 900+ angefertigten Gutachten. Ö.b.u.v Sachverständiger mit Schwerpunkt der Restnutzungsdauergutachten (einmalig in Deutschland)
Schließe Dich über 800+ zufriedenen Investoren an.
In einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, wie wir die Abschreibung Deiner Immobilie erhöhen können. Des Weiteren beraten wir Dich optimal zu der möglichen Einsparung dank unseres selbst-entwickelten Rechners. Klicke auf den Button, trage Dich ein und Du erhältst innerhalb von 48 Stunden einen Rückruf.
5 von 5 (27 Bewertungen)
Restnutzungsdauergutachen nach DIN ISO/ISC 17024
ab 1.200 €
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  • Schnelle Senkung der Steuerlast für Investoren und Vermieter
  • Gutachten durch ö.b.u.v Sachverständigen Lars Kuntz
  • Optimierte Rendite, dank höherer Abschreibung
Was unsere Kunden sagen
Schaue Dir hier die neuesten Google und "ProvenExpert" Bewertungen zu Lars Kuntz an
Lars Kuntz ist nicht nur ein Name, Lars Kuntz ist fachliche Kompetenz im höchsten Niveau .Ich hatte Herrn Kuntz schon mehrfach beauftragt. Er ist schnell, absolut kompetent und alles was er sagt oder vorschlägt Hieb und Stichfest. Ich persönlich fühle mich bei Ihm gut aufgehoben.
Dieter Babilon
KUNDE
Der schnelle und kenntnisreiche Service für auch nicht alltägliche Kosntrellationen, zusammen mit fundierten steuerrechtlichen Kenntissen, auch über das Thema Restnutzungsdauer hinaus, hat uns sehr geholfen. Wir können Kuntz Nutzungsdauer definitiv nur empfehlen und werden bei zukünftigen Gutachten auf sie zurückkommen.
T. Franz
KUNDE
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
KUNDIN
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
KUNDIN
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
KUNDE
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
KUNDE
Es hat alles super geklappt. Die Kontaktaufnahme, die Abwicklung und auch der Klärungsbedarf verliefen reibungslos und schnell. Das war ein sehr angenehmes Arbeitsverhältnis. Für meine weiteren Gutachten freue ich mich auf eine erneute erfolgreiche Zusammenarbeit!
Anonym (ProvenExpert)
KUNDE
In der langjährigen Zusammenarbeit mit Herrn Kuntz, konnte ich mich jederzeit auf seine fundierte Expertise verlassen. Er stand mir bei Bestandsimmobilien sowie bei Kaufentscheidungen weiterer Anlageobjekte und deren Bewertung jederzeit mit Rat und Tat zu Seite. Seine Herangehensweise sowie die Dokumentation haben zu keiner Zeit Fragen offen gelassen und mich in meiner Entscheidungen über Sanierung/ Kauf bestätigt.
Mina Schrod
KUNDIN
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Anonym (ProvenExpert)
KUNDE
Häufig gestellte Fragen
Hier findest Du die am häufigsten gestellten Fragen zum Restnutzungsdauergutachten
Lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten für meine Immobilie
Ob ein Restnutzungsdauer-Gutachten sinnvoll ist, hängt vor allem vom Baujahr und Zustand der Immobilie ab. Die besten Chancen auf eine verkürzte Nutzungsdauer haben Gebäude, die älter als 30 Jahre sind und nicht kernsaniert wurden. Bei Gewerbeimmobilien kann sich ein Gutachten bereits bei zehn bis zwanzig Jahre alten Objekten lohnen.
Wie beeinflusst die Abschreibung den Cashflow meiner Immobilien?
Die Gebäude-AfA repräsentiert den jährlichen Betrag, der in der Steuererklärung als abzugsfähiger Aufwand deklariert werden kann. In der Regel wird sie als Prozentsatz des Gebäudewerts berechnet. Dieser steuerliche Mechanismus ermöglicht eine Reduzierung der Steuerlast ohne tatsächliche Kosten und erhöht somit den Netto-Cashflow bei gleichbleibenden Gegebenheiten. Die Abschreibung erlaubt es Investoren somit, den unterstellten Wertverlust durch Abnutzung einer Immobilie über deren Nutzungsdauer steuerlich anzuerkennen.
Ich will meine Immobilie lange behalten. Was habe ich von einer verkürzten Abschreibungsdauer?
Auch für langfristige Bestandshalter hat eine verkürzte Abschreibungsdauer Vorteile. Es ist zwar richtig, dass in diesem Fall die Immobilie früher (z. B. nach 30 Jahren Nutzungsdauer) schon vollständig abgeschrieben ist. Allerdings haben Sie in diesen 30 Jahren ein entsprechend höheres Netto-Einkommen gehabt, aus dem zum Beispiel Rücklagen für weitere Investitionen oder Immobilienkäufe entstehen können. Der umgekehrte Fall ist viel ärgerlicher: Sollten Sie wider Erwarten die Eigentumswohnung, das Mehrfamilienhaus oder die Gewerbehalle doch schon nach zehn Jahren verkaufen, wurde ein Großteil des Abschreibungspotenzials „verschenkt“.
Wie wird die Nutzungsdauer meiner Immobilie berechnet?
Die Restnutzungsdauer wird gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt, wobei das Gebäudealter als Ausgangspunkt dient. Wenn beim Bewertungsobjekt wesentliche Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, wird das Gebäude durch diese Maßnahmen „verjüngt“.
Welche Kriterien werden bei der Beurteilung der Nutzungsdauer berücksichtigt?
Die gesetzlich festgelegte Abschreibungsdauer orientiert sich in erster Linie am Baujahr der Immobilie. Allerdings gibt es noch eine Reihe an weiteren relevanten Faktoren – wie die Tragstruktur, Art der Immobilie, Modernisierungsgrad, vergangene Gebäudeschäden, CO²-Fußabdruck und Zukunftsplanungen – welche ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Restnutzungsdauer spielen.
Welche Unterlagen werden für die Erstellung eines Gutachtens über die Restnutzungsdauer benötigt?
Folgend finden Sie eine Übersicht an Unterlagen, die wir in der Regel von Ihnen benötigen. Sie können die Unterlagen direkt bei Beauftragung hochladen oder alternativ im Anschluss per E-Mail oder auf anderem Weg zur Verfügung stellen:
- Grundrisse (z. B. aus Bauakte, Aufteilungsplan, Expose oder Vermietungsplänen)
- Energieausweis (Ausnahmen bei Gewerbe- und Denkmalobjekten möglich)
- Außenansicht vorne (z. B. Foto vom gesamten Gebäude von der Straße aus)
- Außenansicht hinten (z. B. Foto vom gesamten Gebäude vom Garten aus oder vom Hinterhof, falls möglich)
- Treppenhaus (falls vorhanden)
- Fenster (Material und Zustand sollten sichtbar sein, z. B. Holz vs. Kunststoff vs. Aluminium)
- Bäder (Zustand der sanitären Anlagen und Verfliesung sollte sichtbar sein)
- Innenausbau (z. B. Fotos von Räumen auf denen u. a. Wände, Türen, Böden, Decken und Heizkörper erkennbar sind)
- Dach innen (falls Dachgeschoss unausgebaut und zugänglich)
- Dach außen (z. B. seitlich durch Dachfenster oder von der Straße aus mit ausreichend Abstand, sodass man die Art der Dacheindeckung erkennt)
- Heizungsanlage (z. B. Foto der Zentralheizung, Gasetagenheizung, Übergabestation der Fernwärme o. ä.) - Schäden und Defekte (falls vorhanden)
Wie lange dauert die Erstellung eines Restnutzungsdauer-Gutachtens?
Ab der Beauftragung und dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen müssen Sie mit zwei bis vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.
Welchen Bewertungsstichtag sollte ich wählen?
Haben Sie die Immobilie erst vor Kurzem erworben und noch keine Steuererklärung eingereicht, empfiehlt sich grundsätzlich der Zeitpunkt des wirtschaftlichen Besitzübergangs. Falls jedoch bereits steuerliche Abschreibungen für die Immobilie durchgeführt wurden, empfiehlt sich der Jahresanfang (01.01.XXXX) für das noch nicht veranlagte Jahr.
Die verkürzte Restnutzungsdauer soll abgeschafft werden. Wie lange habe ich Zeit?
Im Dezember 2022 hat der Bundestag beschlossen, die Möglichkeit der erhöhten Gebäude-AfA durch Nutzungsdauer-Gutachten beizubehalten. Die vom Bundesministerium der Finanzen seit August 2022 angestrebte Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG wurde damit nicht umgesetzt, weswegen die Regelung zur Verkürzung der Restnutzungsdauer erhalten bleibt.
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