Einbringung von Immobilien in die GmbH: Das Verkehrswertgutachten als steuerliche Pflicht

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein grauer Audi A5 steht auf einer Straße, ein gelber Bus und ein weiteres Auto fahren im Hintergrund.
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Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die Entscheidung, Immobilien in eine vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH) oder eine operative GmbH einzubringen, ist ein strategischer Schritt zur Steueroptimierung.
Doch dieser Vorgang ist hochkomplex und muss gegenüber dem Finanzamt wasserdicht belegt werden. Ein Verkehrswertgutachten ist dabei nicht nur ratsam, sondern stellt in vielen Fällen eine steuerliche Pflicht dar. In diesem Artikel erfahren Sie, warum das Gutachten bei der Einbringung von Immobilien in die GmbH unverzichtbar ist, welche Risiken Sie ohne es eingehen und wie es den korrekten Wert der Einlage festschreibt.

Die Notwendigkeit der objektiven Wertermittlung

Die Einbringung einer Immobilie in eine GmbH erfolgt entweder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder als Einlage in das Kapital der Gesellschaft. In beiden Fällen muss der Wert der Immobilie objektiv festgestellt werden, da er die Bilanz der GmbH, die Höhe der AfA-Abschreibung und die Besteuerung des Vorgangs beeinflusst.

Warum das Finanzamt ein Gutachten verlangt

  1. Vermeidung verdeckter Einlagen: Das Finanzamt muss sicherstellen, dass der Wert, zu dem die Immobilie in die GmbH übertragen wird, dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht. Weicht der angesetzte Wert vom tatsächlichen Verkehrswert ab, kann dies als verdeckte Einlage gewertet werden, was erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich zieht.
  2. Feststellung des Teilwerts: Im steuerrechtlichen Sinne wird die Immobilie oft zum Teilwert angesetzt, der dem Verkehrswert entspricht. Nur ein Verkehrswertgutachten kann diesen Wert präzise und unanfechtbar belegen.
  3. Grundlage für die AfA: Die GmbH benötigt den korrekten Gebäudewert für die Berechnung der AfA-Abschreibung.

Die Haftungsabsicherung der Gesellschafter

Das Verkehrswertgutachten dient nicht nur als Schutz vor dem Finanzamt, sondern auch als Haftungsabsicherung für die Gesellschafter. Bei der Übertragung von Vermögensgegenständen in eine GmbH (Sachgründung) muss der Wert der Sacheinlage dem Betrag entsprechen, der in die Bilanz aufgenommen wird.
Ein qualifiziertes Gutachten schützt die Gesellschafter vor Haftungsrisiken, die bei einer fehlerhaften oder überhöhten Bewertung entstehen können.

Fazit

Die Einbringung von Immobilien in die GmbH ist ein Vorgang, der maximale Präzision erfordert. Das Verkehrswertgutachten ist dabei der unverzichtbare Baustein, der den Wert objektiv festschreibt.
Es ist die beste Investition, um verdeckte Einlagen zu vermeiden, die korrekte AfA-Basis zu sichern und die gesamte Unternehmensstruktur rechtlich und steuerlich abzusichern.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

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Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
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Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
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Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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