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Echter Sachverständiger statt anonymer Plattform

Verkehrswertgutachten bei Scheidungen

Bei einer Scheidung wird der Wert einer Immobilie oft pauschal und zu hoch angesetzt. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie den tatsächlichen, meist niedrigeren Wert nachweisen. So zahlen Sie nur auf den realen Wert, nicht auf eine überhöhte Schätzung.
Ihren Fall in 15 Minuten kostenfrei prüfen lassen
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Verkehrswertgutachten bei Scheidung

Bei der Scheidung entscheidet eine einzige Zahl: der Wert der Immobilie

Wer im Haus bleibt, zahlt den anderen aus. Grundlage dafür ist der Wert der Immobilie – und genau darüber wird gestritten. Eine Online-Schätzung oder eine Maklermeinung reicht hier nicht: Sie ist unverbindlich, interessengeleitet und vor Gericht wertlos.

Ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen macht den Wert belegbar – für die Einigung am Verhandlungstisch und für das Familiengericht.

Auszahlung

Jeder Euro mehr im Wert kostet Sie die Hälfte davon

Gehört die Immobilie beiden zur Hälfte, zahlt der übernehmende Partner den anderen aus. Liegt der angesetzte Wert 80.000 € zu hoch, zahlen Sie 40.000 € zu viel – für Geld, das die Immobilie am Markt nie einbringen würde.

50 %jeder Überschätzung landet in Ihrer Auszahlung
Streitpunkt

Zwei Schätzungen, zwei Wahrheiten

Reparaturstau, alte Heizung, fehlende Dämmung, Lasten im Grundbuch, Wohnrecht oder ein laufender Mietvertrag unter Marktmiete senken den Wert deutlich. In Schätzungen tauchen diese Punkte nicht auf – im Gutachten sind sie dokumentiert und gerechnet.

Ohne Einigung

Am Ende steht die Teilungsversteigerung

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Partner die Teilungsversteigerung beantragen. Dort werden Immobilien regelmäßig deutlich unter Wert zugeschlagen – beide verlieren. Ein neutrales Gutachten ist meist der kürzeste Weg zur Einigung.

bis 30 %unter Verkehrswert liegen Zuschläge in der Versteigerung oft

Was Ihnen das Gutachten bringt

Eine belegte Zahl beendet die Diskussion

Das Gutachten kostet einen Bruchteil des Betrags, um den bei der Auszahlung gestritten wird. Und es wirkt an allen Stellen gleichzeitig: in der Verhandlung, beim Anwalt, vor dem Familiengericht und bei der Bank, wenn Sie das Darlehen allein weiterführen.

Mit Verkehrswertgutachten

Der Wert ist belegt – und Sie verhandeln auf Augenhöhe

  • Realistischer Wert, niedrigere Auszahlung an den Partner – oft fünfstellig weniger
  • Neutrale Grundlage, die beide Seiten akzeptieren können – das verkürzt die Verhandlung
  • Gerichtsfestes Dokument für Zugewinnausgleich und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Weniger Anwalts- und Verfahrenskosten, weil über die zentrale Zahl nicht mehr gestritten wird
  • Belastbarer Wert für die Bank, wenn Sie das Darlehen allein übernehmen oder umschulden
  • Klare Entscheidungsgrundlage: übernehmen, verkaufen oder vermieten

Ohne Gutachten

Es bleibt bei Schätzung gegen Schätzung

  • Auszahlung auf Basis eines Werts, den die Immobilie am Markt nie erzielen würde
  • Monatelange Diskussion über den richtigen Wert – jede Seite mit eigener Schätzung
  • Unterschriebene Vereinbarungen lassen sich später kaum noch korrigieren
  • Im Streitfall bestellt das Gericht einen Gutachter – dann entscheiden Sie weder über Zeitpunkt noch über Person
  • Am Ende Teilungsversteigerung und ein Verkauf unter Druck
14 Tage
vom Auftrag bis zum fertigen Gutachten
Gerichtsfest
anerkannt im Familienverfahren und beim Zugewinnausgleich
50 %
jeder Überschätzung zahlen Sie bei der Übernahme mit

Kunden

Scheidungen, in denen der Wert nachgerechnet wurde

Drei Beispiele aus der Praxis. Die Namen sind auf Wunsch abgekürzt, die Beträge stammen aus den jeweiligen Vereinbarungen.

57.500 €geringere Auszahlung an den Partner
Mein Mann wollte das Haus mit 690.000 € ansetzen, eine Online-Bewertung sollte das belegen. Das Gutachten kam auf 575.000 € – nachvollziehbar begründet mit dem Sanierungsbedarf. Danach war die Diskussion in einem Gespräch erledigt.
Claudia B.Übernahme der ImmobilieEinfamilienhaus, Baujahr 1984
5 Wochenbis zur unterschriebenen Vereinbarung
Wir wollten beide keinen Streit, wussten aber nicht, was die Wohnung wirklich wert ist. Das Gutachten war für uns die neutrale Zahl – unsere Anwälte haben die Vereinbarung danach ohne Verhandlungsrunden aufgesetzt.
Andreas und Nicole T.Einvernehmliche ScheidungEigentumswohnung, 96 m², Bestandsdarlehen
42.000 €geringere Auszahlung, Versteigerung abgewendet
Die Teilungsversteigerung war schon beantragt. Mit dem Gutachten auf dem Tisch haben wir uns doch geeinigt – ich habe das Haus übernommen, die Bank hat den Wert ohne Nachfragen akzeptiert.
Stefan M.ZugewinnausgleichDoppelhaushälfte mit Reparaturstau

Auszahlungs-Rechner

Was ein zu hoch geschätzter Wert Sie bei der Scheidung kostet

Vier Angaben genügen. Der Rechner zeigt, wie viel Sie Ihrem Partner auszahlen müssten – einmal auf Basis der Schätzung, einmal auf Basis des belegten Verkehrswerts.

Mit welchem Wert wird die Immobilie bisher angesetzt?

Oft ist das eine Online-Schätzung, eine Maklermeinung oder die Vorstellung Ihres Partners. Tragen Sie den Betrag ein, über den gerade verhandelt wird.

Wert laut Schätzung620.000 €
50.000 €2.000.000 €

Wie viel ist die Immobilie realistisch weniger wert?

Reparaturstau, alte Heizung, ungünstiger Schnitt oder eine schwierige Lage drücken den Wert. In der Praxis liegt der belegte Verkehrswert meist 10 bis 30 Prozent unter der Schätzung.

Abweichung nach unten18 % · 508.400 €
0 %50 %

Wie hoch ist die Restschuld beim Darlehen?

Nur der Teil, der nach Abzug der Bankschulden übrig bleibt, wird aufgeteilt. Den aktuellen Stand finden Sie in der letzten Jahresabrechnung Ihrer Bank.

Offene Restschuld180.000 €
0 €2.000.000 €

Welcher Anteil steht Ihrem Partner zu?

In den meisten Fällen gehört die Immobilie beiden zu gleichen Teilen. Wer sie behält, zahlt den anderen aus.

Ihr Ergebnis

Auszahlung nach Schätzung

220.000 €

Auszahlung nach Gutachten

164.200 €

So viel weniger müssen Sie auszahlen

55.800 €

So kommt die Rechnung zustande

  • Wert laut Schätzung620.000 €
  • Wert laut Gutachten508.400 €
  • Offene Restschuld180.000 €
  • Aufzuteilender Rest nach Schätzung440.000 €
  • Aufzuteilender Rest nach Gutachten328.400 €
  • Anteil Ihres Partners50 %

Unverbindliche Orientierung. Gerechnet wird mit Immobilienwert minus Restschuld und dem Anteil Ihres Partners. Nicht berücksichtigt sind weiteres Vermögen, Zugewinn aus anderen Posten, Zahlungen zum Erwerb der Immobilie sowie Regelungen aus Eheverträgen.

Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.
Ihr Sachverständiger

Lars Kuntz: Sachverständiger statt anonymer Plattform

Lars Kuntz ist seit über 25 Jahren als Sachverständiger tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die Fertigung von Gutachten rund um Immobilien, Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung und Verkehrswert.
Heute gilt Lars als Experte und ist bundesweit als Sachverständiger tätig für private, steuerliche oder rechtliche Zwecke. Lars Kuntz steht für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Bundesweit tätig als Sachverständiger
Hohe Kundenzufriedenheit
TÜV Rheinland zertifiziert
Sitz in Obernburg am Main, Gutachten bundesweit

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Verkehrswertgutachten im Scheidungsfall.
Was ist der Hauptgrund für ein Gutachten im Scheidungsfall?
Welche Rolle spielt der Wert der Immobilie im Scheidungsverfahren?
Warum ist eine Schätzung oder ein Makler-Exposé nicht ausreichend?
Wer beauftragt das Gutachten und wer trägt die Kosten?
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

So läuft es ab

Von der ersten Frage bis zum belegten Wert

Fünf Schritte, klare Zuständigkeiten. Sie liefern die Unterlagen, alles andere übernehmen wir – auf Wunsch auch die Abstimmung mit Ihrem Anwalt.

Was das für Sie bedeutet

Gesamtdauerca. 3 Wochen
Ihr Aufwandca. 2 Stunden
ZeitachseZuständig
  1. Tag 1

    Kostenloses Erstgespräch

    Sie + Wir

    15 Minuten am Telefon: Wir prüfen Ihre Situation und sagen Ihnen offen, ob ein Verkehrswertgutachten in Ihrem Scheidungsfall einen Vorteil bringt.

    Kein Gutachten ohne Nutzen – wir sagen auch ab.

  2. Tag 1–3

    Unterlagen und Auftrag

    Sie

    Sie senden uns Grundbuchauszug, Grundriss und, falls vorhanden, Darlehensstand und bestehende Wertangaben der Gegenseite. Eine Checkliste bekommen Sie direkt nach dem Gespräch.

    Ihr Aufwand: rund 30 Minuten.

  3. Tag 4–7

    Ortstermin am Objekt

    Wir

    Ein zertifizierter Sachverständiger besichtigt die Immobilie, dokumentiert Bauzustand, Mängel und Instandhaltungsbedarf – genau das, was den Wert nach unten zieht.

    Dauer vor Ort: etwa eine Stunde.

  4. Tag 8–18

    Gutachten wird erstellt

    Wir

    Wir ermitteln den realistischen Verkehrswert nach den gesetzlichen Vorgaben und belegen jede Abweichung von der bisherigen Schätzung nachvollziehbar.

    Gerichtsfest und im Familienverfahren anerkannt.

  5. Tag 19

    Übergabe und Begleitung

    Wir

    Sie erhalten das Gutachten digital und gedruckt – auf Wunsch zusätzlich für Ihren Anwalt oder das Gericht. Rückfragen zur Bewertung beantworten wir direkt.

    Rückfragen klären wir, nicht Sie.

Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER

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