Die Rolle des Gutachters im Erbscheinverfahren und bei der Testamentsvollstreckung

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Eine weiße Hausminiatur mit rotem Dach liegt in einer offenen Handfläche.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Bei einem Erbfall ist die Bestimmung des Verkehrswertes einer Immobilie nicht nur eine finanzielle Frage, sondern oft eine formale Notwendigkeit im rechtlichen Prozess. Insbesondere im Erbscheinverfahren und bei der Testamentsvollstreckung übernimmt das Verkehrswertgutachten eine offizielle Funktion.
Die Expertise eines Sachverständigen dient als Beweisdokument, das gegenüber Gerichten, Notaren und dem Testamentsvollstrecker eine hohe Relevanz besitzt. In diesem Artikel erfahren Sie, wann das Gutachten im rechtlichen Prozess zwingend erforderlich ist und welche Rolle der Gutachter dabei spielt.

Gutachten im Erbscheinverfahren

Das Nachlassgericht kann die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens verlangen, wenn die Wertermittlung einer Nachlassimmobilie für die Verteilung oder die Feststellung von Pflichtteilsansprüchen notwendig ist.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
  • Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden: Die Höhe des Pflichtteils hängt direkt vom Verkehrswert der Immobilie ab.
  • Ein Miterbe die Immobilie übernehmen soll: Das Gutachten dient als neutrale Grundlage für die Berechnung der Abfindung.
  • Die Erbmasse unübersichtlich ist: Das Gericht benötigt eine klare und objektive Bewertung der Vermögenswerte.
Ein durch das Gericht angeordnetes Gutachten (Gerichtsgutachten) oder ein bereits vorliegendes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird als verlässliche Grundlage akzeptiert.

Gutachten bei der Testamentsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen und den Nachlass zu verwalten. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, benötigt der Testamentsvollstrecker eine objektive Wertermittlung, um seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.

Aufgaben des Gutachters im Auftrag des Testamentsvollstreckers:

  1. Inventarerstellung: Der Gutachter hilft, den Wert der Immobilie präzise im Nachlassinventar festzuhalten.
  2. Verkaufsentscheidung: Muss die Immobilie zur Begleichung von Schulden oder zur Verteilung verkauft werden, dient der im Gutachten ermittelte Verkehrswert als Verkaufsbasis.
  3. Haftungsabsicherung: Durch die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens sichert sich der Testamentsvollstrecker gegen Haftungsansprüche der Erben ab, falls diese den Verkaufspreis oder die Abfindungssumme als zu niedrig erachten.

Fazit

Das Verkehrswertgutachten ist im Erbfall ein unverzichtbares Dokument, das den rechtlichen und administrativen Prozess maßgeblich unterstützt. Es ist das einzige Dokument, das Gerichten, Notaren und dem Testamentsvollstrecker eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für ihre Entscheidungen liefert.
Die Investition in ein solches Gutachten ist eine Absicherung für alle Beteiligten und ein notwendiger Schritt zur transparenten Abwicklung des Nachlasses.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Sie möchten den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln? Dann sichern Sie sich hier einen Rückruf. ☎️