Verkehrswertgutachten für GmbH Einbringungen in Sachsen📍

1000+ Investoren aus Deutschland vertrauen uns.
IMMOBILIEN GUTACHTER UND SACHVERSTÄNDIGER FÜR Sachsen
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung von Immobilien für GmbH-Einbringungen. Eine präzise Wertermittlung ist entscheidend für eine transparente und rechtssichere Übertragung.

Verkehrswertgutachten bei Immobilien GmbH-Einbringungen in Sachsen

Zertifizierter Sachverständiger seit über zwei Jahrzehnten

Sie suchen einen qualifizierten Sachverständigen im Bundesland Sachsen, der Sie bei der Bestimmung des Verkehrswertes für das Einbringen Ihrer Immobilie in eine VV-GmbH unterstützt?
Lars ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Heute gilt er als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt.
Blaues TÜV Rheinland Logo mit stilisiertem Dreieck und Wellenlinien, daneben der Schriftzug "TÜVRheinland".
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit achteckigem Symbol und Text.
Logo "b.v.s Sachverständige" mit Text: "Mitglied im Landesverband Hessen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V."
Die Flagge Sachsens weht vor blauem Himmel, mit grünem und weißem Streifen und dem Wappen in der Mitte.
Ein Mann im grauen Sakko sitzt an einem Glastisch, liest ein Buch und schaut nach rechts.
Felsformationen ragen aus einem nebligen Wald unter einem grauen Himmel empor.

Rechtssicher

Unsere Gutachten für GmbH-Einbringungen von Immobilien sind rechtlich fundiert und werden von Behörden und Gerichten anerkannt. Dies bietet Ihnen Sicherheit bei der Bewertung und steuerlichen Behandlung Ihrer Immobilien in der GmbH.

Steuervorteile

Die Einbringung von Immobilien in eine GmbH kann erhebliche Vorteile bei der Abschreibung für Abnutzung (AfA) und weiteren Steuervorteilen bieten. Eine fundierte Bewertung der Immobilie ist dabei entscheidend, um das volle Potenzial dieser Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Anerkennung

Als bundesweit anerkannte Gutachter bildet unser Verkehrswertgutachten die Grundlage für die Einbringung in eine GmbH und die maximale AFA für Sie als Investor.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Verkehrswertgutachten im Falle einer GmbH-Übertragung.
Was ist der Anlass für das Gutachten?
Der Anlass ist die Überführung einer Immobilie aus Ihrem Privatvermögen (oder Betriebsvermögen) in das Vermögen Ihrer Kapitalgesellschaft (VV-GmbH). Dieser Vorgang wird steuerrechtlich als Einlage oder Verkauf an die GmbH behandelt und hat weitreichende steuerliche und bilanziellen Konsequenzen. Das Gutachten dient dazu, den korrekten und nachweisbaren Wert der Immobilie festzustellen, um eine angemessene Verrechnung vorzunehmen.
Welcher Wert ist bei der Einbringung maßgeblich?
Der entscheidende Wert ist der Teilwert bzw. der Gemeine Wert der Immobilie. Dieser entspricht im Regelfall dem Verkehrswert (Marktwert) gemäß Paragraph 9 Bewertungsgesetz (BewG) oder Paragraph 194 BauGB.
Das Finanzamt verlangt diesen Wert aus zwei Hauptgründen:
Einkommensteuerliche Folgen: Der Verkehrswert ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung eines potenziellen Veräußerungsgewinns (wenn die Immobilie innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft oder entnommen wird).
Abschreibungsbasis (AfA): Die GmbH kann künftig nur den Verkehrswert der Immobilie (abzüglich des Bodenwerts) als Basis für die jährlichen Abschreibungen (AfA) ansetzen. Ein Gutachten sorgt für eine rechtssichere Aufteilung in Boden- und Gebäudeanteil.
Wie schützt mich das Gutachten vor steuerlichen Risiken?
Ohne ein unabhängiges Verkehrswertgutachten riskieren Sie:
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Wenn der von Ihnen angesetzte Wert zu niedrig ist, könnte das Finanzamt die Differenz zum tatsächlichen Verkehrswert als verdeckte Gewinnausschüttung werten. Dies hat erhebliche Steuernachzahlungen zur Folge (Körperschaftsteuer bei der GmbH und Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter).
Ablehnung der AfA-Basis: Ist der angesetzte Wert zu hoch, kann das Finanzamt diesen anfechten und die Abschreibungsbasis der GmbH kürzen, was die laufende Steuerlast unnötig erhöht.
Das Verkehrswertgutachten dient hier als Nachweisdokumentation (Stichwort: Fremdvergleichsgrundsatz), dass der gewählte Ansatz dem Wert entspricht, den auch ein fremder Dritter hätte ansetzen müssen.
Welche Rolle spielt das Gutachten bei der Grunderwerbsteuer?
Die Einbringung löst in der Regel Grunderwerbsteuer aus. Obwohl die Bemessungsgrundlage in Fällen fehlender Gegenleistung (wie der Einbringung gegen Gesellschaftsrechte) grundsätzlich der Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ist Paragraph 8 Abs. 2 GrEStG):
In der Praxis orientiert sich das Finanzamt bei einem vorliegenden Verkehrswertgutachten an diesem, da es den aktuellen Wert präziser abbildet als die pauschalen Berechnungsmethoden des BewG.
Das Gutachten ist ein wichtiges Element, wenn Sie versuchen, die Grunderwerbsteuer durch gestaltende Maßnahmen (z. B. Übertragung unter Wert, um die Bemessungsgrundlage niedrig zu halten) zu optimieren. Der Verkehrswert muss dem Finanzamt bekannt sein, um diese Gestaltung zu dokumentieren.
Wer muss das Gutachten erstellen?
Um die Anerkennung durch das Finanzamt sicherzustellen, sollte das Gutachten von einem qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen (z. B. öffentlich bestellt und vereidigt oder zertifiziert) erstellt werden.
Das Gutachten muss alle relevanten gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das BauGB und BewG) berücksichtigen und die Wertermittlung detailliert und nachvollziehbar begründen.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Die Kosten variieren je nach Aufwand und Objektwert. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach einem Erstgespräch.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
In der Regel 2-4 Wochen, abhängig von der Komplexität der Immobilie und der Vollständigkeit der Unterlagen.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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