Anteile und Objekte lassen sich nur mit einem Wert übertragen
Ob Anteile an einer Immobilien-GmbH auf die nächste Generation gehen, ein Objekt aus dem Privatbesitz in die Gesellschaft eingebracht wird oder ein Mitgesellschafter ausscheidet: Grundlage ist immer der Wert der Immobilien im Bestand. Wird er zu hoch angesetzt, zahlt die übernehmende Seite Steuer auf Substanz, die es nicht gibt.