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Verkehrswertgutachten für Ihr Finanzamt. 🏠

Das Finanzamt bewertet den Wert Ihrer Immobilie oft pauschal, was in der Regel zu einer Überschätzung führt. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie den tatsächlich niedrigeren Wert belegen. Dadurch zahlen Sie Steuern auf den realen Wert der Immobilie und nicht auf die höhere Schätzung des Finanzamts.
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Bescheid vom Finanzamt zu hoch

Das Finanzamt schätzt. Sie dürfen widersprechen – aber nur einen Monat lang

Im Erb- oder Schenkungsfall setzt das Finanzamt den Immobilienwert am Schreibtisch an: nach Tabellen, Bodenrichtwerten und Durchschnittsmieten, ohne Besichtigung. Liegt dieser Wert zu hoch, zahlen Sie zu viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer – und zwar endgültig, sobald die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Das Gesetz erlaubt Ihnen ausdrücklich, einen niedrigeren Wert nachzuweisen – § 198 Bewertungsgesetz. Der Nachweis ist ein Verkehrswertgutachten, und es ist die tragfähigste Begründung für Ihren Einspruch.

Geschätzt

Der Wert kommt aus der Tabelle, nicht von Ihrer Immobilie

Das Finanzamt bewertet pauschal. Reparaturstau, alte Heizung, schlechter Schnitt, Lärm, Denkmalschutz, günstige Altmietverträge, Wohnrecht oder Nießbrauch senken den echten Wert – in der Pauschalrechnung tauchen sie nicht auf. Haben Sie keine Erklärung abgegeben, schätzt das Finanzamt sogar vollständig selbst, meist zu Ihren Lasten.

0Besichtigungen durch das Finanzamt
Zwei Bescheide

Angreifbar ist der Bescheid über den Grundbesitzwert

Sie bekommen in der Regel zwei Schreiben: den Feststellungsbescheid über den Wert der Immobilie und später den Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid. Gegen den Wert müssen Sie im ersten Bescheid vorgehen. Wer nur den Steuerbescheid angreift, kommt an den Wert nicht mehr heran.

Frist

Ein Monat – dann ist der Wert festgeschrieben

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Als bekanntgegeben gilt ein Brief drei Tage nach dem Bescheiddatum. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid bestandskräftig – auch dann, wenn der Wert nachweisbar zu hoch war.

1 MonatEinspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids
Einspruch

Der Einspruch ist kostenlos, die Begründung entscheidet

Einspruch einlegen können Sie mit wenigen Zeilen und ohne Gebühr. Danach zählt der Nachweis: ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG. Die Begründung dürfen Sie nachreichen – und über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung muss die zu hohe Steuer bis zur Entscheidung nicht gezahlt werden.

0 €Gebühren für den Einspruch beim Finanzamt
Folge

Sie zahlen Steuer auf Geld, das nie existiert hat

Die Steuer wird auf den festgestellten Wert berechnet. Liegt dieser 150.000 € zu hoch, versteuern Sie diese 150.000 € mit – obwohl die Immobilie am Markt nie so viel bringen würde.

bis 50 %Abweichung zwischen Pauschalwert und Verkehrswert in der Praxis

Einspruch mit Nachweis oder Frist verstreichen lassen

Was der Einspruch bringt – und was Abwarten kostet

Ein Einspruch ohne Nachweis läuft ins Leere, ein Gutachten nach Fristablauf kommt zu spät. Beides zusammen, rechtzeitig eingereicht, senkt den festgestellten Wert – und damit die Steuer.

Einspruch mit Verkehrswertgutachten

Innerhalb der Monatsfrist eingelegt, mit Nachweis begründet

  • Der festgestellte Grundbesitzwert sinkt – und mit ihm die Erbschaft- oder Schenkungsteuer, oft um einen fünfstelligen Betrag
  • Ihr Einspruch hat eine Begründung, die das Finanzamt prüfen muss: ein Gutachten nach § 198 BewG statt einer eigenen Schätzung
  • Über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung müssen Sie die zu hohe Steuer bis zur Entscheidung nicht zahlen
  • Bereits gezahlte Steuer wird nach erfolgreichem Einspruch zurückerstattet
  • Reicht die Zeit nicht, sichert der fristgerechte Einspruch den Fall – die Begründung reichen wir nach
  • Das Gutachten gilt auch außerhalb des Finanzamts: in der Erbengemeinschaft, bei der Bank, vor Gericht und beim Verkauf

Frist verstreichen lassen

Der geschätzte Wert des Finanzamts wird bestandskräftig

  • Nach einem Monat ist der Bescheid endgültig – auch ein späteres Gutachten ändert den Wert dann nicht mehr
  • Steuer auf einen Wert, den die Immobilie am Markt nie erzielen würde
  • Die Steuer wird fällig und vollstreckbar, unabhängig davon, ob Geld vorhanden ist
  • Einspruch ohne Nachweis: das Finanzamt bleibt bei seiner Schätzung
  • Im Zweifel Verkauf unter Zeitdruck, nur um die Steuer zu bezahlen
1 Monat
Einspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids – drei Tage nach dem Bescheiddatum
14 Tage
vom Auftrag bis zum fertigen Gutachten, damit die Frist hält
§ 198 BewG
Ihr Recht, dem Finanzamt einen niedrigeren Wert nachzuweisen

Kunden

Erbfälle, in denen der Wert nachgerechnet wurde

Drei Beispiele aus der Praxis. Die Namen sind auf Wunsch abgekürzt, die Zahlen stammen aus den jeweiligen Bescheiden.

18.400 €weniger Erbschaftsteuer
Das Finanzamt hatte das Haus meiner Mutter mit einem Wert angesetzt, den hier niemand zahlen würde. Das Gutachten lag nach zwei Wochen vor, der Einspruch wurde anerkannt.
Sabine R.ErbinEinfamilienhaus, Baujahr 1971
0 €Schenkungsteuer statt 9.600 €
Wir haben die Wohnung zu Lebzeiten auf unsere Tochter übertragen. Durch das Gutachten blieb der Wert unter dem Freibetrag – es fiel keine Schenkungsteuer an.
Thomas und Petra M.SchenkendeEigentumswohnung, 78 m², vermietet
31.700 €weniger Erbschaftsteuer
Zu dritt geerbt, drei Meinungen zum Wert. Das Gutachten war für das Finanzamt und für uns die gemeinsame Grundlage – die Auseinandersetzung lief danach ohne Anwalt.
Michael K.ErbengemeinschaftMehrfamilienhaus mit Reparaturstau

Bescheid-Rechner

Wie viel ist Ihr Bescheid zu hoch – und wie lange können Sie noch widersprechen?

Vier Angaben aus Ihrem Bescheid genügen. Der Rechner zeigt Ihre Einspruchsfrist und die Steuer, die bei einem nachgewiesenen niedrigeren Wert entfiele.

Welchen Wert hat das Finanzamt angesetzt?

Den Betrag finden Sie im Bescheid über den Grundbesitzwert (Feststellungsbescheid). Liegt er noch nicht vor, nehmen Sie den Wert aus der Steuererklärung.

Wert laut Bescheid740.000 €
50.000 €3.000.000 €

Wie viel ist die Immobilie realistisch weniger wert?

Reparaturstau, alte Heizung, Lage, Grundriss, günstige Altmietverträge oder Wohnrecht drücken den Wert. In der Praxis liegt der nachgewiesene Verkehrswert meist 10 bis 30 Prozent unter dem Ansatz des Finanzamts.

Abweichung nach unten20 % · 592.000 €
0 %50 %

Wer hat geerbt oder die Immobilie bekommen?

Das Verhältnis zum Erblasser oder Schenker entscheidet über Freibetrag und Steuersatz.

Welches Datum trägt Ihr Bescheid?

Das Datum steht oben rechts auf dem Bescheid. Daraus ergibt sich, wie viel Zeit für den Einspruch bleibt.

Ihre Einspruchsfrist

Noch offen

Tragen Sie in Schritt 4 das Bescheiddatum ein, dann sehen Sie hier, bis wann der Einspruch beim Finanzamt sein muss.

Ihr Ergebnis

Steuer laut Bescheid

51.000 €

Steuer mit nachgewiesenem Wert

21.120 €

Das holt der Einspruch zurück

29.880 €

So kommt die Rechnung zustande

  • Wert laut Bescheid740.000 €
  • Wert laut Gutachten592.000 €
  • Steuerfreier Betrag (Freibetrag)400.000 €
  • Zu versteuern laut Bescheid340.000 €
  • Zu versteuern mit Gutachten192.000 €
  • Steuersatz15 % → 11 %

Unverbindliche Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Frist berechnet sich aus Bescheiddatum plus drei Tagen Bekanntgabe plus einem Monat; fällt das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag. Berücksichtigt sind Freibetrag und Steuersatz nach Erbschaftsteuergesetz – nicht Schenkungen der letzten zehn Jahre, weiteres Vermögen oder Sonderfälle wie das selbst genutzte Familienheim.

Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.
Ihr Sachverständiger

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Lars Kuntz ist seit über 25 Jahren als Sachverständiger tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die Fertigung von Gutachten rund um Immobilien, Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung und Verkehrswert.
Heute gilt Lars als Experte und ist bundesweit als Sachverständiger tätig für private, steuerliche oder rechtliche Zwecke. Lars Kuntz steht für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Bundesweit tätig als Sachverständiger
Hohe Kundenzufriedenheit
TÜV Rheinland zertifiziert
Sitz in Obernburg am Main, Gutachten bundesweit

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Verkehrswertgutachten für das Finanzamt.
Wann ist das Finanzamt überhaupt an dem Wert meiner Immobilie interessiert?
Warum genügt nicht die Berechnung des Finanzamts?
Wie hilft mir ein Verkehrswertgutachten konkret? (Die „Öffnungsklausel“)
Lohnt sich ein Gutachten finanziell?
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

So läuft es ab

Von der ersten Frage bis zum fertigen Gutachten

Fünf Schritte, klare Zuständigkeiten. Sie liefern die Unterlagen, alles andere übernehmen wir – inklusive Abstimmung mit dem Finanzamt.

Was das für Sie bedeutet

Gesamtdauerca. 3 Wochen
Ihr Aufwandca. 2 Stunden
ZeitachseZuständig
  1. Tag 1

    Kostenloses Erstgespräch

    Sie + Wir

    15 Minuten am Telefon: Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen offen, ob ein Verkehrswertgutachten überhaupt einen Vorteil bringt.

    Kein Gutachten ohne Nutzen – wir sagen auch ab.

  2. Tag 1–3

    Unterlagen und Auftrag

    Sie

    Sie senden uns Grundbuchauszug, Grundriss und, falls vorhanden, den Bescheid des Finanzamts. Eine Checkliste bekommen Sie direkt nach dem Gespräch.

    Ihr Aufwand: rund 30 Minuten.

  3. Tag 4–7

    Ortstermin am Objekt

    Wir

    Ein zertifizierter Sachverständiger besichtigt die Immobilie, dokumentiert Bauzustand, Mängel und Instandhaltungsbedarf – genau das, was den Wert nach unten zieht.

    Dauer vor Ort: etwa eine Stunde.

  4. Tag 8–18

    Gutachten wird erstellt

    Wir

    Wir ermitteln den realistischen Verkehrswert nach den gesetzlichen Vorgaben und belegen jede Abweichung vom Schätzwert des Finanzamts nachvollziehbar.

    Gerichtsfest und gegenüber dem Finanzamt anerkannt.

  5. Tag 19

    Einreichung und Begleitung

    Wir

    Sie erhalten das Gutachten digital und gedruckt. Auf Wunsch reichen wir es direkt beim Finanzamt ein und beantworten Rückfragen der Behörde.

    Rückfragen klären wir, nicht Sie.

Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER

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