Bewertung nach Tabelle statt nach Objekt
Das Finanzamt setzt den Wert über standardisierte Verfahren an. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Durchschnittsmieten – nicht der Zustand Ihrer Immobilie.
Verkehrswert bei Erbschaft und Schenkung
Das Finanzamt kennt Ihre Immobilie nicht. Es rechnet mit Durchschnittswerten aus Tabellen – ohne Besichtigung, ohne Sanierungsstau, ohne schwierige Lage oder Mietverträge. Genau diese Punkte drücken den echten Wert.
Das Gesetz erlaubt Ihnen ausdrücklich, einen niedrigeren Wert nachzuweisen – § 198 Bewertungsgesetz. Der Nachweis ist ein Gutachten.
Fall prüfen lassenDas Finanzamt setzt den Wert über standardisierte Verfahren an. Grundlage sind Bodenrichtwerte und Durchschnittsmieten – nicht der Zustand Ihrer Immobilie.
Reparaturstau, alte Heizung, ungenügende Dämmung, Denkmalschutz, Lärm, ungünstiger Grundriss, langfristige Mietverträge unter Marktmiete, Wohnrecht oder Nießbrauch – all das senkt den Wert, taucht in der Pauschalrechnung aber nicht auf.
Die Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird auf den festgestellten Wert berechnet. Liegt dieser 100.000 € zu hoch, zahlen Sie die Steuer auf diese 100.000 € mit.
Was Ihnen das Gutachten bringt
Das Gutachten kostet einen Bruchteil der Steuer, die es spart. Und es wirkt nicht nur beim Finanzamt – auch bei der Aufteilung unter Geschwistern, beim Verkauf oder bei der Bank.
Sie belegen den Wert – und entscheiden mit
Der Pauschalwert des Finanzamts bleibt stehen
Kunden
Drei Beispiele aus der Praxis. Die Namen sind auf Wunsch abgekürzt, die Zahlen stammen aus den jeweiligen Bescheiden.
Das Finanzamt hatte das Haus meiner Mutter mit einem Wert angesetzt, den hier niemand zahlen würde. Das Gutachten lag nach zwei Wochen vor, der Einspruch wurde anerkannt.
Wir haben die Wohnung zu Lebzeiten auf unsere Tochter übertragen. Durch das Gutachten blieb der Wert unter dem Freibetrag – es fiel keine Schenkungsteuer an.
Zu dritt geerbt, drei Meinungen zum Wert. Das Gutachten war für das Finanzamt und für uns die gemeinsame Grundlage – die Auseinandersetzung lief danach ohne Anwalt.
Ersparnis-Rechner
Sie brauchen nur drei Angaben. Alles andere rechnet der Rechner mit den geltenden Freibeträgen und Steuersätzen.
Diesen Wert finden Sie im Feststellungsbescheid. Wenn Sie ihn noch nicht haben, schätzen Sie den Kaufpreis, den die Immobilie heute erzielen würde.
Sanierungsstau, Vermietung, schlechter Schnitt oder Lage drücken den Wert. In der Praxis liegt der nachgewiesene Wert meist 10 bis 30 Prozent unter dem Ansatz des Finanzamts.
Das Verhältnis entscheidet über den Freibetrag – also den Teil, der steuerfrei bleibt.
Ihr Ergebnis
Steuer ohne Gutachten
51.000 €Steuer mit Gutachten
21.120 €Das sparen Sie
29.880 €Unverbindliche Orientierung. Berücksichtigt sind Freibetrag und Steuersatz nach Erbschaftsteuergesetz – nicht jedoch Schenkungen der letzten zehn Jahre, weiteres Vermögen oder Sonderfälle wie das selbst genutzte Familienheim.