Zum Inhalt springen
Echter Sachverständiger statt anonymer Plattform

Verkehrswertgutachten bei Erbengemeinschaften 🏠

Das Finanzamt kann den Wert einer geerbten oder geschenkten Immobilie zu hoch ansetzen. Ein Verkehrswertgutachten hilft, den tatsächlichen, oft niedrigeren Wert nachzuweisen, sodass Sie Steuern auf den realen Wert zahlen.
Ihren Fall in 15 Minuten kostenfrei prüfen lassen
Über 1.000 Kunden vertrauen Lars Kuntz®.
Blaues TÜV Rheinland Logo mit stilisiertem Dreieck und Wellenlinien, daneben der Schriftzug "TÜVRheinland".
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit achteckigem Symbol und Text.
Logo "b.v.s Sachverständige"

Pflichtteil und Erbengemeinschaft

Wer auszahlen muss, streitet am Ende über eine Zahl

Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf das Haus. Seine Höhe hängt allein davon ab, was die Immobilie wert ist. Solange es dafür nur Schätzungen gibt, rechnet jede Seite mit der Zahl, die ihr nützt – und das Verfahren bleibt stehen.

Pflichtteilsberechtigte dürfen eine Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen verlangen – auf Kosten des Nachlasses. Ein neutrales Gutachten beendet die Diskussion, bevor ein Gericht sie beendet.

Auslöser

Die Auszahlung steht an – und niemand kennt den Wert

Ein Pflichtteilsberechtigter fordert sein Geld, oder die Erbengemeinschaft will sich auseinandersetzen. Beides scheitert an derselben Frage: Was ist die Immobilie wirklich wert? Maklerpreise, Online-Rechner und Erinnerungswerte liegen oft sechsstellig auseinander.

1/2des gesetzlichen Erbteils – so hoch ist der Pflichtteil
Ihr Recht

Pflichtteilsberechtigte können ein Wertgutachten verlangen

Zum Auskunftsanspruch gehört die Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen. Die Kosten trägt der Nachlass. Erben können die Zahl also nicht selbst festlegen – und Pflichtteilsberechtigte müssen keine Schätzung akzeptieren.

§ 2314Bürgerliches Gesetzbuch: Anspruch auf Wertermittlung
Risiko

Ohne neutralen Wert droht die Teilungsversteigerung

Einigt sich die Erbengemeinschaft nicht, kann jeder Miterbe das Objekt versteigern lassen. Vor Gericht entscheidet dann ein Verkehrswert, den keiner beauftragt hat – und der Zuschlag liegt häufig deutlich darunter. Verloren haben in diesem Fall alle Beteiligten.

bis 30 %unter Verkehrswert liegen Zuschläge in der Versteigerung häufig

Was ein neutraler Wert ändert

Eine Zahl, die beide Seiten akzeptieren können

Ein Gutachten entscheidet nicht, wer recht hat. Es nimmt dem Streit die Grundlage: Steht der Wert fest, lässt sich der Pflichtteil ausrechnen, die Erbengemeinschaft auflösen und ein Anteil übernehmen – ohne Gericht.

Mit neutralem Wertgutachten

Der Wert steht fest, die Auszahlung ist rechenbar

  • Der Pflichtteil lässt sich auf den Euro ausrechnen – keine Verhandlung über Schätzwerte
  • Miterben können den Anteil der anderen übernehmen, statt gemeinsam verkaufen zu müssen
  • Die Teilungsversteigerung verliert ihre Drohwirkung, weil der Verkehrswert bereits belegt ist
  • Banken akzeptieren das Gutachten, wenn ein Erbe die Auszahlung finanzieren muss
  • Anwälte und Notare arbeiten mit einer Grundlage – das verkürzt die Auseinandersetzung deutlich

Ohne Gutachten

Jede Seite rechnet mit ihrer eigenen Zahl

  • Erben setzen den Wert niedrig an, Pflichtteilsberechtigte hoch – die Gespräche drehen sich im Kreis
  • Ein Miterbe beantragt die Teilungsversteigerung, und alle verlieren bei der Verwertung
  • Anwalts- und Gerichtskosten übersteigen die Kosten eines Gutachtens um ein Vielfaches
  • Wer zu hoch auszahlt, holt das Geld später nicht zurück – wer zu niedrig auszahlt, wird verklagt
14 Tage
vom Auftrag bis zum fertigen Gutachten
§ 2314 BGB
Anspruch auf Wertermittlung – bezahlt aus dem Nachlass
3 Jahre
Verjährung des Pflichtteils ab Kenntnis vom Erbfall

Kunden

Fälle, die sich mit einer Zahl klären ließen

Drei Beispiele aus der Praxis: einmal Pflichtteil, einmal Erbengemeinschaft, einmal kurz vor der Teilungsversteigerung. Namen auf Wunsch abgekürzt.

26.800 €mehr Pflichtteil als zuerst angeboten
Mein Bruder hat das Haus geerbt und mir einen Pflichtteil angeboten, der auf seiner eigenen Schätzung beruhte. Mit dem Gutachten stand der Wert fest – und damit auch mein Anspruch. Wir haben uns ohne Klage geeinigt.
Andrea T.PflichtteilsberechtigteEinfamilienhaus, Baujahr 1968
4 von 4Miterben haben den Wert akzeptiert
Wir waren vier Miterben und vier Meinungen zum Wert. Nach dem Gutachten konnte ich die Anteile meiner Geschwister übernehmen, die Bank hat die Finanzierung auf dieser Grundlage gemacht.
Michael K.MiterbeMehrfamilienhaus mit Reparaturstau
keineTeilungsversteigerung – Verkauf im Einvernehmen
Ein Miterbe hatte die Teilungsversteigerung schon angekündigt. Das neutrale Gutachten kam rechtzeitig und hat allen gezeigt, was wir in der Versteigerung verlieren würden. Verkauft haben wir dann selbst.
Sabine R.ErbengemeinschaftEigentumswohnung, 78 m², vermietet

Auszahlungs-Rechner

Um welche Summe wird in Ihrem Fall gestritten?

Vier Angaben genügen. Der Rechner zeigt, wie viel Auszahlung aus einer Schätzung folgt und wie viel aus einem belegten Verkehrswert – die Differenz ist genau der Betrag, über den sich Erben und Pflichtteilsberechtigte zerlegen.

Mit welchem Wert wird die Immobilie bisher angesetzt?

Die Zahl, die aktuell im Raum steht: aus einer Maklereinschätzung, einem Online-Rechner oder dem Vorschlag der anderen Seite.

Wert laut Schätzung620.000 €
50.000 €2.500.000 €

Wie weit liegt der belegbare Verkehrswert darunter?

Reparaturstau, alte Heizung, Vermietung unter Marktmiete, Wohnrecht oder ein unglücklicher Grundriss drücken den Wert. In der Praxis liegen Schätzung und Gutachten 10 bis 30 Prozent auseinander.

Abweichung nach unten18 % · 508.400 €
0 %40 %

Welche Schulden und Kosten belasten den Nachlass?

Restschuld der Finanzierung, Beerdigungskosten, offene Rechnungen. Diese Beträge werden vor der Auszahlung abgezogen.

Schulden und Kosten des Nachlasses60.000 €
0 €600.000 €

Wer soll ausgezahlt werden?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einer Erbengemeinschaft zählt der Anteil laut Erbschein oder Testament.

Ihr Ergebnis

Auszahlung nach Schätzung

140.000 €

Auszahlung nach Gutachten

112.100 €

Darum wird gestritten

27.900 €

Erben zahlen diesen Betrag zu viel, wenn die Schätzung zu hoch ist. Pflichtteilsberechtigte bekommen ihn zu wenig, wenn sie zu niedrig ist. Wer zahlen muss, hängt davon ab, auf welcher Seite Sie stehen – belegt ist die Zahl nur mit einem Gutachten.

So kommt die Rechnung zustande

  • Wert laut Schätzung620.000 €
  • Wert laut Gutachten508.400 €
  • Schulden und Kosten− 60.000 €
  • Verteilbarer Nachlass nach Schätzung560.000 €
  • Verteilbarer Nachlass nach Gutachten448.400 €
  • Quote des Anspruchs25 %

Gesetzlicher Erbteil 1/2, Pflichtteil die Hälfte davon

Unverbindliche Orientierung. Berücksichtigt sind Immobilienwert, Nachlassverbindlichkeiten und Quote. Nicht berücksichtigt sind weiteres Nachlassvermögen, Vorschenkungen, Pflegeleistungen und steuerliche Folgen.

Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.
Ihr Sachverständiger

Lars Kuntz: Sachverständiger statt anonymer Plattform

Lars Kuntz ist seit über 25 Jahren als Sachverständiger tätig. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die Fertigung von Gutachten rund um Immobilien, Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung und Verkehrswert.
Heute gilt Lars als Experte und ist bundesweit als Sachverständiger tätig für private, steuerliche oder rechtliche Zwecke. Lars Kuntz steht für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Bundesweit tätig als Sachverständiger
Hohe Kundenzufriedenheit
TÜV Rheinland zertifiziert
Sitz in Obernburg am Main, Gutachten bundesweit

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Verkehrswertgutachten im Erbfall.
Warum ist der Wert der Immobilie im Erbfall so wichtig?
Warum genügt nicht die Berechnung des Finanzamts (Grundbesitzwert)?
Was ist die "Öffnungsklausel" und wie hilft mir das Gutachten?
Wie sorgt das Gutachten für Fairness in einer Erbengemeinschaft?
Wer trägt die Kosten für das Gutachten und wann ist der Wert relevant?
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

So läuft es ab

Von der ersten Frage bis zum Wert, der für alle gilt

Fünf Schritte, klare Zuständigkeiten. Sie liefern die Unterlagen, wir ermitteln den Wert – und stellen das Gutachten allen Beteiligten gleichzeitig zur Verfügung.

Was das für Sie bedeutet

Gesamtdauerca. 3 Wochen
Ihr Aufwandca. 2 Stunden
ZeitachseZuständig
  1. Tag 1

    Kostenloses Erstgespräch

    Sie + Wir

    15 Minuten am Telefon: Wer fordert, wer soll zahlen, wie weit liegen die Zahlen auseinander? Wir sagen Ihnen offen, ob ein Gutachten Ihren Fall weiterbringt.

    Kein Gutachten ohne Nutzen – wir sagen auch ab.

  2. Tag 1–3

    Unterlagen und Auftrag

    Sie

    Sie senden uns Grundbuchauszug, Grundriss, Erbschein oder Testament und, falls vorhanden, die Schreiben der anderen Seite. Eine Checkliste bekommen Sie direkt nach dem Gespräch.

    Ihr Aufwand: rund 30 Minuten.

  3. Tag 4–7

    Ortstermin am Objekt

    Wir

    Ein zertifizierter Sachverständiger besichtigt die Immobilie und dokumentiert Bauzustand, Mängel und Instandhaltungsbedarf. Miterben oder Pflichtteilsberechtigte können dabei sein.

    Dauer vor Ort: etwa eine Stunde.

  4. Tag 8–18

    Gutachten wird erstellt

    Wir

    Wir ermitteln den Verkehrswert nach den gesetzlichen Vorgaben und belegen jeden wertrelevanten Punkt nachvollziehbar – so, dass die Zahl auch der anderen Seite und einem Gericht standhält.

    Gerichtsfest und von Banken anerkannt.

  5. Tag 19

    Grundlage für die Einigung

    Wir

    Sie erhalten das Gutachten digital und gedruckt – auf Wunsch für alle Beteiligten. Damit rechnen Anwalt oder Notar den Pflichtteil oder die Übernahme des Anteils aus.

    Rückfragen zum Wert klären wir, nicht Sie.

Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER

Erfahren Sie jetzt, ob sich in Ihrem Fall ein Verkehrswertgutachten rechnet. ☎️

Tragen Sie einfach Ihre Kontaktdaten in unser Formular ein, und einer unserer Berater wird Sie in Kürze zurückrufen.
Ihren Fall in 15 Minuten kostenfrei prüfen lassen