Verkehrswertgutachten Anlass: Die 5 häufigsten Anlässe für ein Verkehrswertgutachten

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein Mann im grauen Anzug und weißem Hemd steht vor einer Wand mit gerahmten Zertifikaten.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Der Wert einer Immobilie ist in vielen Lebenssituationen von entscheidender Bedeutung. Er ist die Basis für finanzielle Entscheidungen und rechtliche Auseinandersetzungen. Während eine einfache Schätzung für private Zwecke ausreichen mag, gibt es bestimmte Anlässe, die ein offizielles, rechtssicheres Verkehrswertgutachten erfordern.
In diesem Artikel stellen wir Ihnen die 5 häufigsten Anlässe vor, die eine professionelle Wertermittlung durch einen Sachverständigen notwendig machen.

1. Erbschaft und Schenkung

Nach dem Verlust eines Angehörigen stellt sich oft die Frage nach dem Wert der geerbten Immobilie. Dieser Wert ist nicht nur für die faire Aufteilung unter den Erben wichtig, sondern auch für das Finanzamt, das die Erbschaftssteuer berechnet.
Das Finanzamt verwendet oft standardisierte Bewertungsverfahren, die zu einem überhöhten Wert führen können.
Ein Verkehrswertgutachten ist der einzige Weg, um einen niedrigeren, realen Marktwert der Immobilie nachzuweisen und so Steuern zu sparen.

2. Scheidung und Vermögensauseinandersetzung

Bei einer Scheidung muss das gemeinsam erworbene Vermögen gerecht aufgeteilt werden. Die Immobilie ist dabei oft der größte Vermögenswert. Ein Verkehrswertgutachten schafft eine neutrale und faire Basis für die Verhandlungen.
Es verhindert, dass eine Partei den Wert bewusst niedrig schätzt, um die Immobilie zu behalten, oder überhöht, um eine höhere Abfindung zu erzielen. Ein Gutachten bietet eine unparteiische Grundlage für eine einvernehmliche Lösung.

3. Kauf und Verkauf von Immobilien

Als Verkäufer gibt Ihnen ein Verkehrswertgutachten Sicherheit bei der Preisgestaltung.
Es liefert eine objektive, begründete Basis für den Verkaufspreis, was Verhandlungen beschleunigen kann. Als Käufer schützt Sie ein Gutachten vor einer Überzahlung. Es gibt Ihnen die Gewissheit, dass der Kaufpreis dem tatsächlichen Wert der Immobilie entspricht.

4. Kreditvergabe und Beleihungswertermittlung

Banken verlangen für die Vergabe eines Immobilienkredits eine professionelle Wertermittlung.
Der Verkehrswert dient als Grundlage für den Beleihungswert der Immobilie, der wiederum die Höhe des Kredits und die Konditionen beeinflusst.
Ein Verkehrswertgutachten kann hier eine verbesserte Verhandlungsposition schaffen, da es den Wert detailliert belegt.

5. Steuerliche Optimierung (Kaufpreisaufteilung und AfA)

Für Vermieter ist die AfA-Abschreibung ein zentraler Steuervorteil. Die Grundlage hierfür ist die Kaufpreisaufteilung in einen abschreibbaren Gebäude- und einen nicht abschreibbaren Grundstücksanteil.
Wenn das Finanzamt Ihre Aufteilung anzweifelt, ist ein Verkehrswertgutachten die einzige Möglichkeit, eine rechtssichere und vom Finanzamt anerkannte Aufteilung nachzuweisen. Es kann auch helfen, eine verkürzte Restnutzungsdauer zu belegen und somit die jährliche AfA zu erhöhen.

Fazit

Ein Verkehrswertgutachten ist in vielen entscheidenden Situationen unerlässlich. Es bietet Rechtssicherheit, schafft Transparenz und kann Ihnen erhebliche finanzielle Vorteile verschaffen. Während ein Kurzgutachten eine erste Orientierung bieten kann, sollten Sie bei rechtlichen oder steuerlichen Fragestellungen immer auf ein vollständiges, professionelles Gutachten setzen.
Die Investition in einen Sachverständigen ist eine Absicherung, die sich langfristig auszahlt und Sie vor unliebsamen Überraschungen schützt.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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