Verkehrswertgutachten für Denkmalschutz-Immobilien: Besondere Bewertungsfaktoren

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Wappenschild mit Aufschrift „DENKMAL“, links grün-weiße Wellen, rechts rotes Feld mit steigendem Pferd, unten eine Rose.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Der Besitz einer denkmalgeschützten Immobilie ist eine Ehre und eine Verpflichtung zugleich. Während der ideelle Wert unermesslich ist, stellt die Wertermittlung solcher Objekte eine besondere Herausforderung dar.
Ein standardisiertes Verfahren reicht hier nicht aus. Ein Verkehrswertgutachten für Denkmalschutz-Immobilien erfordert die Expertise eines spezialisierten Gutachters, der die einzigartigen Bewertungsfaktoren solcher Objekte kennt.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Besonderheiten bei der Wertermittlung von Denkmalimmobilien zu beachten sind und warum ein Gutachten der Schlüssel ist, um den tatsächlichen Wert zu bestimmen.

Besondere Bewertungsfaktoren bei Denkmalschutz-Immobilien:

Die Bewertung von denkmalgeschützten Immobilien erfordert spezielle Kenntnisse. Folgende Faktoren sind dabei besonders wichtig:
  • Denkmalrechtliche Auflagen: Sanierungs- und Umbaumaßnahmen unterliegen oft strengen Vorgaben, die die Kosten erheblich steigern können. Der Gutachter muss diese Auflagen genau kennen und ihren Einfluss auf den Wert der Immobilie bewerten.
  • Erhaltungsaufwand und Sanierungsstau: Der Erhalt eines Denkmals ist mit kontinuierlichem Aufwand verbunden. Ein Gutachter muss den Zustand der Immobilie genau erfassen und den potenziellen Sanierungsstau bewerten. Die Kosten für notwendige Sanierungen sind wertmindernde Faktoren.
  • Denkmalschutz-AfA und Steuervorteile: Attraktive steuerliche Vorteile, wie die Denkmalschutz-AfA, wirken sich positiv auf den Wert der Immobilie aus und können diesen für Investoren steigern.
  • Einzigartigkeit und Seltenheit: Der Wert eines Denkmals kann durch seine Einzigartigkeit und Seltenheit gesteigert werden. Ein Gutachter muss diese ideellen, aber wertsteigernden Faktoren bewerten können.
  • Eingeschränkte Nutzbarkeit: Denkmalgeschützte Objekte können oft nicht frei genutzt werden. Eine mögliche Einschränkung der Nutzung durch Behörden kann den Verkehrswert mindern.

Der Ablauf der Wertermittlung:

Ein Gutachter für Denkmalimmobilien besichtigt nicht nur das Objekt, sondern prüft auch die Auflagen der zuständigen Denkmalbehörde. Dabei beurteilt er den tatsächlichen Zustand der Bausubstanz, der originalen Elemente und der Ausstattung.
Des Weiteren bewertet der Gutachter die Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer denkmalgeschützten Immobilie und lässt diese Bewertungsfaktoren in die Wertermittlungsverfahren einfließen.

Fazit

Ein Verkehrswertgutachten für Denkmalschutz-Immobilien ist unerlässlich, um den tatsächlichen Wert zu bestimmen. Ein standardisiertes Gutachten würde die einzigartigen Merkmale, die Auflagen und die steuerlichen Besonderheiten ignorieren.
Die Beauftragung eines spezialisierten Gutachters ist eine Investition, die sich auszahlt, da sie Ihnen Rechtssicherheit verschafft und sicherstellt, dass der Wert Ihrer Immobilie realistisch und fachgerecht bewertet wird.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Sie müssen den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln? Dann sichern Sie sich hier einen Rückruf. ☎️