Das Finanzamt verwendet zur Wertermittlung von Grundstücken oft den Bodenrichtwert. Dieser Wert ist eine pauschale, durchschnittliche Schätzung für eine bestimmte Region. Er berücksichtigt jedoch keine individuellen Merkmale wie:
Spezielle Lagen: Ein Grundstück am Wasser oder mit Südausrichtung hat einen deutlich höheren Wert.
Baurechtliche Besonderheiten: Die tatsächliche Bebaubarkeit, die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Grundflächenzahl (GRZ) beeinflussen den Wert stark.
Erschließungsgrad: Ein erschlossenes Grundstück mit Anschlüssen für Strom, Wasser und Kanalisation ist deutlich mehr wert als ein nicht erschlossenes.
Bodenbeschaffenheit: Eine schwierige Bodenbeschaffenheit oder Altlasten können den Wert erheblich mindern.
Ein Verkehrswertgutachten erfasst all diese individuellen Faktoren.