Das Finanzamt ist an seine statistischen Tabellen gebunden. Nach dem Gesetz müssen jedoch Ausnahmen zugelassen werden, wenn der Steuerpflichtige einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweist.
Ein Nutzungsdauergutachten wird als gerichtsfestes Beweismittel anerkannt, wenn es von einem qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen erstellt wurde und die Wertermittlung nach den Vorgaben der ImmoWertV erfolgt.
Das Gutachten ist die einzige Möglichkeit, die pauschalen Annahmen des Finanzamts zu korrigieren und die AfA-Abschreibung an die tatsächlichen Verhältnisse Ihrer Immobilie anzupassen. Zudem ist es ein wichtiges Element bei der Kaufpreisaufteilung.