Steuerfreier Immobilienverkauf: Die 10-Jahres-Frist optimal nutzen

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein Mann im grauen Anzug und weißem Hemd steht vor einer Wand mit gerahmten Zertifikaten und Dokumenten.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Beim Verkauf einer Immobilie droht oft die sogenannte Spekulationssteuer. Doch unter bestimmten Umständen können Sie Ihre Immobilie vollständig steuerfrei verkaufen.
Die wichtigste Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was es mit dieser Frist auf sich hat, wie Sie sie berechnen, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie diese Regelung optimal nutzen, um Ihre Immobilieninvestition ohne steuerliche Belastung zu realisieren.

Was ist die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Wenn Sie eine Immobilie kaufen und innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn wieder verkaufen, müssen Sie auf diesen Gewinn Ihren persönlichen Einkommensteuersatz zahlen.
Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungskosten und der Verkaufsnebenkosten.

Die 10-Jahres-Frist: Der Schlüssel zur Steuerfreiheit

Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags und endet exakt 10 Jahre später. Wenn Sie die Immobilie erst nach Ablauf dieser Frist verkaufen, ist der Veräußerungsgewinn vollständig steuerfrei. Dies ist der wichtigste Steuervorteil für langfristige Immobilieninvestoren.
Beispiel:
  • Kaufvertrag der Immobilie: 15.01.2015
  • Beginn der 10-Jahres-Frist: 15.01.2015
  • Ende der 10-Jahres-Frist: 14.01.2025
  • Steuerfreier Verkauf ist möglich ab dem 15.01.2025.

Ausnahmen von der 10-Jahres-Frist:

Es gibt eine wichtige Ausnahme, die Ihnen einen steuerfreien Verkauf Ihrer Immobilie auch innerhalb der 10-Jahres-Frist ermöglicht:
  • Eigennutzung: Wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren ausschließlich selbst bewohnt haben, ist der Verkauf steuerfrei. Eine Vermietung der Immobilie darf in dieser Zeit nicht stattgefunden haben.
So nutzen Sie die 10-Jahres-Frist optimal:
  • Planung: Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie im Voraus. Überprüfen Sie das Datum des notariellen Kaufvertrags und legen Sie einen Verkaufszeitpunkt fest, der nach Ablauf der 10-Jahres-Frist liegt.
  • Langfristige Investition: Die 10-Jahres-Frist verdeutlicht, dass Immobilieninvestitionen in der Regel langfristige Projekte sind.
  • Gutachten: Ein Verkehrswertgutachten kann Ihnen helfen, den Wert Ihrer Immobilie nach 10 Jahren realistisch einzuschätzen und so den optimalen Verkaufspreis zu bestimmen.

Fazit

Die 10-Jahres-Frist ist ein mächtiges Instrument, um den Immobilienverkauf steuerfrei zu gestalten. Indem Sie diese Regel kennen und strategisch anwenden, können Sie den gesamten Veräußerungsgewinn für sich behalten.
Berücksichtigen Sie diese Frist bei Ihrer langfristigen Investitionsstrategie, um die Spekulationssteuer zu vermeiden und Ihre Rendite zu maximieren.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Sie möchten Ihre Steuerlast als optimieren? Dann sichern Sie sich hier einen Rückruf. ☎️