Eine Immobilie zu erben oder geschenkt zu bekommen, ist für viele Menschen ein Glücksfall. Doch oft folgt schnell die Ernüchterung, wenn die Steuererklärung ins Haus flattert.
Das Finanzamt berechnet die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer auf Basis eines steuerlichen Wertes, der in vielen Fällen über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie diesen überhöhten Wert anfechten und somit erhebliche Steuern sparen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit einem Gutachten den tatsächlichen Wert der Immobilie nachweisen, welche gesetzlichen Grundlagen dies ermöglichen und wie Sie diesen Steuervorteil optimal nutzen können.