Schenkung und Erbe: Steuer sparen mit einem professionellen Gutachten

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Mann in Anzug und Jeans stellt den Heizkörperthermostat an einer weißen Heizung ein.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Eine Immobilie zu erben oder geschenkt zu bekommen, ist für viele Menschen ein Glücksfall. Doch oft folgt schnell die Ernüchterung, wenn die Steuererklärung ins Haus flattert.
Das Finanzamt berechnet die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer auf Basis eines steuerlichen Wertes, der in vielen Fällen über dem tatsächlichen Marktwert liegt. Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie diesen überhöhten Wert anfechten und somit erhebliche Steuern sparen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit einem Gutachten den tatsächlichen Wert der Immobilie nachweisen, welche gesetzlichen Grundlagen dies ermöglichen und wie Sie diesen Steuervorteil optimal nutzen können.

Die Bewertung des Finanzamts: Oft zu hoch angesetzt

Das Finanzamt ermittelt den Wert einer Immobilie nach standardisierten, vereinfachten Verfahren, die oft in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verankert sind. Diese pauschalen Werte berücksichtigen jedoch nicht die individuellen Besonderheiten der Immobilie, wie zum Beispiel:
  • Mängel und Sanierungsstau: Schäden an Dach oder Fassade, eine veraltete Heizungsanlage oder Feuchtigkeit im Keller senken den tatsächlichen Wert.
  • Ungünstige Lage: Lärmbelästigung, schlechte Infrastruktur oder eine ungünstige Mikrolage.
  • Baulasten und rechtliche Einschränkungen: Belastungen im Grundbuch, die den Wert mindern.
  • Verkürzte Restnutzungsdauer: Bei einem unsanierten Altbau kann die wirtschaftliche Lebensdauer deutlich kürzer sein, als das Finanzamt annimmt.
Da das Finanzamt all diese wertmindernden Faktoren oft ignoriert, ist der steuerliche Wert in vielen Fällen zu hoch.

Das Gutachten als rechtlicher Ausweg

Das Verkehrswertgutachten ist hier entscheidend. Gemäß § 198 Bewertungsgesetz haben Sie das Recht, einen niedrigeren Wert nachzuweisen, falls der vom Finanzamt angesetzte Wert nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Ein Verkehrswertgutachten ist der einzige rechtlich anerkannte Nachweis dafür.
Vorteile eines Gutachtens im Erbfall oder bei Schenkung:
  • Ersatz des amtlichen Wertes: Ist der im Gutachten ermittelte Verkehrswert niedriger als der steuerliche Wert, kann dieser als neue Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
  • Erhebliche Steuerersparnis: Jeder gesenkte Tausender Euro beim Immobilienwert führt zu einer direkten Reduzierung Ihrer Steuerlast.
  • Absicherung gegenüber dem Finanzamt: Das Gutachten, erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen, dient als unanfechtbare Beweisführung.

Fazit

Ob im Erbfall oder bei einer Schenkung – die Immobilie ist oft ein großer finanzieller Gewinn, der jedoch mit einer hohen Steuerlast verbunden sein kann.
Die Investition in ein Verkehrswertgutachten ist eine strategische Entscheidung, die Ihnen hilft, Steuern zu sparen, die Fairness unter den Erben zu wahren und sich rechtlich abzusichern.
Betrachten Sie die Kosten für das Gutachten als eine unverzichtbare Ausgabe, die sich durch die gesparten Steuern schnell amortisiert.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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