Schenkung und Erbe: Steuervorteile durch geschickte Immobilienübertragung

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Lächelndes Paar steht auf einem Bürgersteig vor einem modernen Haus mit schwarzem Fensterladen.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Übertragung einer Immobilie im Rahmen einer Schenkung oder eines Erbes ist oft mit hohen finanziellen und steuerlichen Belastungen verbunden. Doch mit der richtigen Strategie können Sie die anfallende Schenkungs- oder Erbschaftsteuer erheblich mindern oder sogar vollständig vermeiden.
Die Schlüssel dazu sind die Nutzung von Freibeträgen, die geschickte Verteilung des Vermögens und die korrekte Wertermittlung der Immobilie.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie mit einer durchdachten Immobilienübertragung Steuervorteile erzielen und welche Rolle ein Verkehrswertgutachten dabei spielt.

1. Freibeträge optimal nutzen:

Das deutsche Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz sieht hohe Freibeträge vor, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren:
  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € pro Kind
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern und Großeltern: 100.000 €
  • Übrige Personen: 20.000 €
Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Eine vorausschauende Übertragung von Vermögen in Teilen kann dazu führen, dass die Freibeträge mehrfach genutzt und die Immobilie vollständig steuerfrei übertragen wird.

2. Steuerbefreiung für das Familienheim:

Eine wichtige Ausnahme von der Steuerpflicht ist die Schenkung oder Vererbung des sogenannten „Familienheims“. Wenn ein Ehepartner die selbstgenutzte Immobilie an den anderen Ehepartner vererbt oder verschenkt, bleibt diese Übertragung steuerfrei.
Bei Kindern gilt dies ebenfalls, wenn sie die Immobilie für mindestens 10 Jahre selbst bewohnen.

3. Die Bedeutung eines Verkehrswertgutachtens:

Das Finanzamt ermittelt den Wert einer Immobilie oft mit eigenen, pauschalen Bewertungsverfahren. Diese Schätzungen können in vielen Fällen über dem tatsächlichen Marktwert liegen, was eine höhere Steuerlast zur Folge hat.
Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie den vom Finanzamt angesetzten Wert anfechten. Ist der im Gutachten ermittelte Verkehrswert niedriger als der steuerliche Wert, wird dieser zur neuen Bemessungsgrundlage für die Schenkungs- oder Erbschaftsteuer. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Fazit

Eine Immobilienübertragung ist ein komplexer Vorgang, der bei richtiger Planung erhebliche Steuervorteile mit sich bringt. Indem Sie die Freibeträge optimal nutzen, die Ausnahme für das Familienheim beachten und den tatsächlichen Wert der Immobilie mit einem Verkehrswertgutachten nachweisen, können Sie die Steuerlast auf ein Minimum reduzieren.
Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater ist unerlässlich, um diese Strategien erfolgreich umzusetzen.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Sie möchten Ihre Steuerlast als optimieren? Dann sichern Sie sich hier einen Rückruf. ☎️