Schenkung und Erbe: Steuervorteile durch geschickte Immobilienübertragung

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Lächelndes Paar steht auf einem Bürgersteig vor einem modernen Haus mit schwarzem Fensterladen.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Übertragung einer Immobilie im Rahmen einer Schenkung oder eines Erbes ist oft mit hohen finanziellen und steuerlichen Belastungen verbunden. Doch mit der richtigen Strategie können Sie die anfallende Schenkungs- oder Erbschaftsteuer erheblich mindern oder sogar vollständig vermeiden.
Die Schlüssel dazu sind die Nutzung von Freibeträgen, die geschickte Verteilung des Vermögens und die korrekte Wertermittlung der Immobilie.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie mit einer durchdachten Immobilienübertragung Steuervorteile erzielen und welche Rolle ein Verkehrswertgutachten dabei spielt.

1. Freibeträge optimal nutzen:

Das deutsche Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz sieht hohe Freibeträge vor, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren:
  • Ehepartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 € pro Kind
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern und Großeltern: 100.000 €
  • Übrige Personen: 20.000 €
Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Eine vorausschauende Übertragung von Vermögen in Teilen kann dazu führen, dass die Freibeträge mehrfach genutzt und die Immobilie vollständig steuerfrei übertragen wird.

2. Steuerbefreiung für das Familienheim:

Eine wichtige Ausnahme von der Steuerpflicht ist die Schenkung oder Vererbung des sogenannten „Familienheims“. Wenn ein Ehepartner die selbstgenutzte Immobilie an den anderen Ehepartner vererbt oder verschenkt, bleibt diese Übertragung steuerfrei.
Bei Kindern gilt dies ebenfalls, wenn sie die Immobilie für mindestens 10 Jahre selbst bewohnen.

3. Die Bedeutung eines Verkehrswertgutachtens:

Das Finanzamt ermittelt den Wert einer Immobilie oft mit eigenen, pauschalen Bewertungsverfahren. Diese Schätzungen können in vielen Fällen über dem tatsächlichen Marktwert liegen, was eine höhere Steuerlast zur Folge hat.
Mit einem Verkehrswertgutachten können Sie den vom Finanzamt angesetzten Wert anfechten. Ist der im Gutachten ermittelte Verkehrswert niedriger als der steuerliche Wert, wird dieser zur neuen Bemessungsgrundlage für die Schenkungs- oder Erbschaftsteuer. Dies kann zu erheblichen Steuerersparnissen führen.

Fazit

Eine Immobilienübertragung ist ein komplexer Vorgang, der bei richtiger Planung erhebliche Steuervorteile mit sich bringt. Indem Sie die Freibeträge optimal nutzen, die Ausnahme für das Familienheim beachten und den tatsächlichen Wert der Immobilie mit einem Verkehrswertgutachten nachweisen, können Sie die Steuerlast auf ein Minimum reduzieren.
Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater ist unerlässlich, um diese Strategien erfolgreich umzusetzen.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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