Gutachten oder Schätzung? Warum das Gericht nur den Verkehrswert anerkennt

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Zwei Eheringe liegen auf einem Holztisch, im Hintergrund ein Blumenstrauß.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Im Falle einer Ehescheidung bieten viele Makler oder Online-Plattformen schnelle Schätzungen des Immobilienwertes an. Doch wenn es um den Zugewinnausgleich geht, sind diese Schätzungen vor Gericht wertlos.
Das Familiengericht akzeptiert nur ein formal korrekt erstelltes Verkehrswertgutachten.
Die Unterscheidung zwischen einem einfachen Gutachten oder Schätzung ist für die Rechtssicherheit und die Vermeidung von Prozessrisiken absolut entscheidend. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, warum nur das Verkehrswertgutachten vor Gericht Bestand hat und welche Anforderungen es erfüllen muss.

Die rechtliche Unterscheidung: Gutachten vs. Schätzung

Die Schätzung: Eine Schätzung (z. B. eine Marktwertanalyse durch einen Makler) ist eine unverbindliche, oft kostenlose oder kostengünstige Meinung. Sie dient der ersten Orientierung, basiert aber nicht auf gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und berücksichtigt die komplexen rechtlichen Gegebenheiten (z. B. Baulasten) nicht im Detail. Eine Schätzung ist subjektiv und hat vor Gericht keine Beweiskraft.
Das Verkehrswertgutachten: Ein Verkehrswertgutachten ist eine offizielle, schriftliche Expertise, die von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wird. Es ist ein gerichtsfestes Beweismittel, da es nach strengen gesetzlichen Vorgaben (§ 194 BauGB, ImmoWertV) erstellt wird und den Verkehrswert objektiv festlegt.

Warum das Familiengericht ein Gutachten fordert

Das Familiengericht benötigt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs eine unanfechtbare, neutrale Zahl. Wenn die Parteien unterschiedliche Schätzungen vorlegen, kann das Gericht diese nicht einfach gewichten. Es würde stattdessen ein eigenes, teures Gerichtsgutachten in Auftrag geben, was den Prozess verzögert und die Kosten erhöht.
  • Beweismittel: Das Verkehrswertgutachten dient als Beweis. Die Qualität und die formale Korrektheit des Gutachtens sind dabei entscheidend.
  • Objektivität: Nur ein Gutachten, das den Verkehrswert zum relevanten Stichtag festlegt und alle wertmindernden Faktoren berücksichtigt, wird vom Gericht anerkannt.

Fazit

Wenn Sie im Rahmen einer Ehescheidung oder eines Zugewinnausgleichs eine Immobilie bewerten lassen, sollten Sie immer auf ein Verkehrswertgutachten setzen.
Eine einfache Schätzung mag schnell und billig sein, bietet aber keinerlei Rechtssicherheit und gefährdet die gerechte Aufteilung des Vermögens. Die Kosten für ein Gutachten sind eine unverzichtbare Investition, die Ihnen teure und langwierige Gerichtsverfahren erspart.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

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"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
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Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
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Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
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Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
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Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
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Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
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Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
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Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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