Verlängerung der Restnutzungsdauer durch Sanierung: Haben Sie in den letzten Jahren umfangreiche Modernisierungen durchgeführt, die den Wert und die Lebensdauer Ihrer Immobilie deutlich erhöht haben? Ein Gutachten kann diese Maßnahmen bestätigen und so eine längere Restnutzungsdauer festlegen.
Verkürzung der Restnutzungsdauer durch Mängel: Im Gegenzug kann ein Gutachten auch eine kürzere Restnutzungsdauer bestätigen. Dies ist der Fall, wenn die Bausubstanz schlecht ist oder erhebliche Mängel bestehen, die die wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen. Eine verkürzte Restnutzungsdauer kann die jährliche AfA deutlich erhöhen und somit die Steuerlast senken.
Anfechtung der AfA durch das Finanzamt: Das Finanzamt kann die von Ihnen angegebene AfA-Basis oder die Restnutzungsdauer anzweifeln. Ein rechtssicheres Gutachten ist dann oft die einzige Möglichkeit, Ihre Angaben zu beweisen und die gewünschten steuerlichen Vorteile durchzusetzen.
Kaufpreisaufteilung: Im Rahmen der Kaufpreisaufteilung kann die Restnutzungsdauer des Gutachters einen wesentlichen Einfluss auf die Aufteilung von Gebäude- und Grundstücksanteil haben.