Das Restnutzungsdauergutachten: Wann Sie es für die Steuer benötigen

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein Mann in einem grauen Sakko blättert in einem Dokument auf einem Tisch.
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Vorwort

Die Restnutzungsdauer einer Immobilie ist für steuerliche Zwecke von großer Bedeutung. Das Finanzamt nutzt diesen Wert, um die jährliche AfA-Abschreibung zu berechnen. In vielen Fällen akzeptiert die Behörde eine standardisierte Berechnung.
Doch was passiert, wenn Ihre Immobilie in einem überdurchschnittlich guten Zustand ist oder das Finanzamt Ihre eigene Restnutzungsdauer-Schätzung anzweifelt? Hier kommt das Restnutzungsdauer Gutachten ins Spiel. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein solches Gutachten sinnvoll ist, wie es Ihnen Steuervorteile sichert und welche Aspekte ein Gutachter dabei berücksichtigt.

Warum ein Gutachten zur Restnutzungsdauer?

Das Finanzamt geht standardmäßig von einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren für Gebäude aus, die nach 1924 errichtet wurden. Bei älteren Objekten kann dieser Wert abweichen. Daraus ergibt sich eine standardisierte, jährliche Abschreibung von 2 % (bzw. 2,5 %). Diese Pauschalwerte berücksichtigen jedoch nicht den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie.
Ein Gebäude, das regelmäßig saniert und modernisiert wurde, kann eine deutlich längere wirtschaftliche Lebensdauer haben als ein vernachlässigter Bau gleichen Alters. Ein Restnutzungsdauergutachten dient als objektiver Nachweis dafür, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihres Objekts von den pauschalen Annahmen des Finanzamts abweicht.

Wann benötigen Sie ein Restnutzungsdauer Gutachten?

Verlängerung der Restnutzungsdauer durch Sanierung: Haben Sie in den letzten Jahren umfangreiche Modernisierungen durchgeführt, die den Wert und die Lebensdauer Ihrer Immobilie deutlich erhöht haben? Ein Gutachten kann diese Maßnahmen bestätigen und so eine längere Restnutzungsdauer festlegen.
Verkürzung der Restnutzungsdauer durch Mängel: Im Gegenzug kann ein Gutachten auch eine kürzere Restnutzungsdauer bestätigen. Dies ist der Fall, wenn die Bausubstanz schlecht ist oder erhebliche Mängel bestehen, die die wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen. Eine verkürzte Restnutzungsdauer kann die jährliche AfA deutlich erhöhen und somit die Steuerlast senken.
Anfechtung der AfA durch das Finanzamt: Das Finanzamt kann die von Ihnen angegebene AfA-Basis oder die Restnutzungsdauer anzweifeln. Ein rechtssicheres Gutachten ist dann oft die einzige Möglichkeit, Ihre Angaben zu beweisen und die gewünschten steuerlichen Vorteile durchzusetzen.
Kaufpreisaufteilung: Im Rahmen der Kaufpreisaufteilung kann die Restnutzungsdauer des Gutachters einen wesentlichen Einfluss auf die Aufteilung von Gebäude- und Grundstücksanteil haben.

Ablauf und Inhalt des Gutachtens

Ein qualifizierter Gutachter wird für die Erstellung des Gutachtens folgende Schritte durchführen:
  • Besichtigung vor Ort: Eine detaillierte Begutachtung des Gebäudes und der verbauten Materialien.
  • Analyse der Unterlagen: Prüfung von Bauplänen, Modernisierungsnachweisen und bisherigen Gutachten.
  • Berücksichtigung der Lage: Bewertung des Umfelds und der Infrastruktur, die ebenfalls Einfluss auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer haben.
  • Erstellung des Gutachtens: Ein detaillierter Bericht mit einer fundierten Begründung für die ermittelte Restnutzungsdauer.
Beispiel:
Sie besitzen ein 1965 erbautes Mehrfamilienhaus. Das Finanzamt geht von einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren aus. 2025 wäre das Gebäude 60 Jahre alt. Die theoretische Restnutzungsdauer wäre bereits abgelaufen. Ein Restnutzungsdauer Gutachten kann jedoch nachweisen, dass durch umfangreiche Sanierungen (neues Dach, neue Fenster, moderne Heizung) eine neue wirtschaftliche Lebensdauer von beispielsweise 30 Jahren begonnen hat. Dadurch können Sie weiterhin eine jährliche AfA geltend machen.

Fazit

Ein Restnutzungsdauer Gutachten ist ein wertvolles Instrument, um Ihre steuerlichen Interessen als Immobilienbesitzer zu wahren. Es liefert eine fundierte, objektive Bewertung, die das Finanzamt in der Regel anerkennt. Insbesondere bei älteren Gebäuden oder Objekten, die umfangreich modernisiert wurden, kann ein Gutachten zu erheblichen steuerlichen Einsparungen führen.
Betrachten Sie die Kosten für das Gutachten als eine Investition, die sich durch die gesparten Steuern schnell amortisiert und Ihnen langfristig finanzielle Sicherheit verschafft.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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