Das Restnutzungsdauergutachten: Wann Sie es für die Steuer benötigen

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Zwei Geschäftspersonen, eine Frau und ein Mann, verlassen ein modernes Bürogebäude durch Glastüren.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die Restnutzungsdauer einer Immobilie ist für steuerliche Zwecke von großer Bedeutung. Das Finanzamt nutzt diesen Wert, um die jährliche AfA-Abschreibung zu berechnen. In vielen Fällen akzeptiert die Behörde eine standardisierte Berechnung.
Doch was passiert, wenn Ihre Immobilie in einem überdurchschnittlich guten Zustand ist oder das Finanzamt Ihre eigene Restnutzungsdauer-Schätzung anzweifelt? Hier kommt das Restnutzungsdauer Gutachten ins Spiel. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein solches Gutachten sinnvoll ist, wie es Ihnen Steuervorteile sichert und welche Aspekte ein Gutachter dabei berücksichtigt.

Warum ein Gutachten zur Restnutzungsdauer?

Das Finanzamt geht standardmäßig von einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren für Gebäude aus, die nach 1924 errichtet wurden. Bei älteren Objekten kann dieser Wert abweichen. Daraus ergibt sich eine standardisierte, jährliche Abschreibung von 2 % (bzw. 2,5 %). Diese Pauschalwerte berücksichtigen jedoch nicht den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie.
Ein Gebäude, das regelmäßig saniert und modernisiert wurde, kann eine deutlich längere wirtschaftliche Lebensdauer haben als ein vernachlässigter Bau gleichen Alters. Ein Restnutzungsdauergutachten dient als objektiver Nachweis dafür, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihres Objekts von den pauschalen Annahmen des Finanzamts abweicht.

Wann benötigen Sie ein Restnutzungsdauer Gutachten?

Verlängerung der Restnutzungsdauer durch Sanierung: Haben Sie in den letzten Jahren umfangreiche Modernisierungen durchgeführt, die den Wert und die Lebensdauer Ihrer Immobilie deutlich erhöht haben? Ein Gutachten kann diese Maßnahmen bestätigen und so eine längere Restnutzungsdauer festlegen.
Verkürzung der Restnutzungsdauer durch Mängel: Im Gegenzug kann ein Gutachten auch eine kürzere Restnutzungsdauer bestätigen. Dies ist der Fall, wenn die Bausubstanz schlecht ist oder erhebliche Mängel bestehen, die die wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen. Eine verkürzte Restnutzungsdauer kann die jährliche AfA deutlich erhöhen und somit die Steuerlast senken.
Anfechtung der AfA durch das Finanzamt: Das Finanzamt kann die von Ihnen angegebene AfA-Basis oder die Restnutzungsdauer anzweifeln. Ein rechtssicheres Gutachten ist dann oft die einzige Möglichkeit, Ihre Angaben zu beweisen und die gewünschten steuerlichen Vorteile durchzusetzen.
Kaufpreisaufteilung: Im Rahmen der Kaufpreisaufteilung kann die Restnutzungsdauer des Gutachters einen wesentlichen Einfluss auf die Aufteilung von Gebäude- und Grundstücksanteil haben.

Ablauf und Inhalt des Gutachtens

Ein qualifizierter Gutachter wird für die Erstellung des Gutachtens folgende Schritte durchführen:
  • Besichtigung vor Ort: Eine detaillierte Begutachtung des Gebäudes und der verbauten Materialien.
  • Analyse der Unterlagen: Prüfung von Bauplänen, Modernisierungsnachweisen und bisherigen Gutachten.
  • Berücksichtigung der Lage: Bewertung des Umfelds und der Infrastruktur, die ebenfalls Einfluss auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer haben.
  • Erstellung des Gutachtens: Ein detaillierter Bericht mit einer fundierten Begründung für die ermittelte Restnutzungsdauer.
Beispiel:
Sie besitzen ein 1965 erbautes Mehrfamilienhaus. Das Finanzamt geht von einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren aus. 2025 wäre das Gebäude 60 Jahre alt. Die theoretische Restnutzungsdauer wäre bereits abgelaufen. Ein Restnutzungsdauer Gutachten kann jedoch nachweisen, dass durch umfangreiche Sanierungen (neues Dach, neue Fenster, moderne Heizung) eine neue wirtschaftliche Lebensdauer von beispielsweise 30 Jahren begonnen hat. Dadurch können Sie weiterhin eine jährliche AfA geltend machen.

Fazit

Ein Restnutzungsdauer Gutachten ist ein wertvolles Instrument, um Ihre steuerlichen Interessen als Immobilienbesitzer zu wahren. Es liefert eine fundierte, objektive Bewertung, die das Finanzamt in der Regel anerkennt. Insbesondere bei älteren Gebäuden oder Objekten, die umfangreich modernisiert wurden, kann ein Gutachten zu erheblichen steuerlichen Einsparungen führen.
Betrachten Sie die Kosten für das Gutachten als eine Investition, die sich durch die gesparten Steuern schnell amortisiert und Ihnen langfristig finanzielle Sicherheit verschafft.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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