Ihre Relevanz erstreckt sich über mehrere Bereiche:
Wertermittlung: Sachverständige nutzen die Restnutzungsdauer zur Berechnung des Verkehrswertes einer Immobilie, beispielsweise im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens.
Steuerliche Abschreibung (AfA): Das Finanzamt nutzt die Restnutzungsdauer, um zu bestimmen, über welchen Zeitraum Sie die Kosten für das Gebäude steuerlich absetzen können. Eine längere Restnutzungsdauer bedeutet in der Regel eine geringere jährliche Abschreibung.
Kreditvergabe: Banken bewerten die Restnutzungsdauer bei der Vergabe von Immobilienkrediten, um das Risiko besser einzuschätzen.
Verkaufsentscheidung: Ein fundiertes Wissen über die Restnutzungsdauer hilft Ihnen, den richtigen Verkaufspreis festzulegen und potenziellen Käufern die Werthaltigkeit zu belegen.