Restnutzungsdauer Sanierung: Wie sich der Wert ändert

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Lächelnder Mann in weißem Hemd und schwarzer Krawatte mit verschränkten Armen.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die Sanierung einer Immobilie ist eine Investition in die Zukunft. Sie steigert nicht nur den Wohnkomfort und senkt die Energiekosten, sondern hat auch einen direkten Einfluss auf die Restnutzungsdauer und damit auf den Wert der Immobilie.
Für Vermieter hat dies auch steuerliche Konsequenzen. In diesem Artikel erklären wir, wie sich Sanierungsmaßnahmen auf die Restnutzungsdauer auswirken, welche Kriterien das Finanzamt anlegt und wie Sie mit einem Gutachten die Wertsteigerung Ihrer Immobilie steuerlich geltend machen können.

Sanierung verlängert die Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer bezeichnet die verbleibende wirtschaftliche Lebenszeit eines Gebäudes. Durch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Alterungsprozess verlangsamt und die Lebensdauer verlängert. Eine neue Heizungsanlage, der Austausch von Fenstern oder eine Fassadendämmung können die Restnutzungsdauer erheblich erhöhen.
Wann spricht man von einer Verlängerung?
Das Finanzamt erkennt in der Regel nur umfassende Sanierungen als verlängernde Maßnahmen an. Reine Schönheitsreparaturen, wie das Streichen von Wänden, haben keinen Einfluss. Für eine wertsteigernde Sanierung müssen die Maßnahmen wesentliche Bauteile betreffen und zu einer deutlichen Verbesserung des Zustands führen.
Ein Beispiel: Ein 1960 erbautes Haus hätte eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren, die im Jahr 2040 enden würde. Wenn Sie jedoch 2020 das Dach erneuert, eine neue Heizung installiert und die Fenster ausgetauscht haben, kann ein Sachverständiger diese Maßnahmen bewerten. Er könnte die Restnutzungsdauer von ursprünglich 20 Jahren auf beispielsweise 35 Jahre verlängern, was sich direkt auf die AfA auswirkt.
Der steuerliche Aspekt?
Die Verlängerung der Restnutzungsdauer durch Sanierung hat auch steuerliche Auswirkungen. Eine längere Restnutzungsdauer führt zu einer geringeren jährlichen AfA, da die Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Dies scheint zunächst nachteilig, kann aber bei der Wertermittlung im Falle eines Verkaufs eine wichtige Rolle spielen.
Umgekehrt kann bei älteren Gebäuden die Restnutzungsdauer als abgelaufen gelten. Durch eine umfangreiche Modernisierung kann ein Gutachter jedoch eine neue Restnutzungsdauer festlegen. Dies ermöglicht es Ihnen, die Sanierungskosten steuerlich abzuschreiben. Ein Beispiel hierfür ist ein Altbau, dessen Restnutzungsdauer abgelaufen ist. Durch eine umfassende Sanierung kann ein Gutachter eine neue Restnutzungsdauer festlegen, was die Sanierungskosten abschreibbar macht.

Die Rolle des Gutachtens

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist der beste Weg, um die Wertsteigerung durch Sanierung gegenüber dem Finanzamt zu belegen. Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, in dem er:
  • Den Zustand vor und nach der Sanierung bewertet.
  • Die Restnutzungsdauer neu schätzt.
  • Die Auswirkungen der Sanierung auf den Verkehrswert darlegt.
Dieses Gutachten wird vom Finanzamt als rechtskräftiger Nachweis anerkannt und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre steuerlichen Abzüge korrekt sind.

Fazit

Sanierungen sind nicht nur eine Investition in die Wohnqualität, sondern auch in den Wert und die steuerliche Optimierung Ihrer Immobilie. Die Verlängerung der Restnutzungsdauer kann den Wert Ihrer Immobilie steigern.
Bei älteren Gebäuden kann eine umfassende Sanierung sogar eine neue Restnutzungsdauer begründen, was die steuerliche Absetzbarkeit von Renovierungskosten ermöglicht. Um diese Effekte optimal zu nutzen, ist ein professionelles Gutachten unerlässlich. Es bietet die rechtliche Sicherheit, die Sie für die Wertermittlung und die Verhandlungen mit dem Finanzamt benötigen.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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