Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer ist bei Gewerbeobjekten oft unerlässlich, um steuerliche und finanzielle Vorteile zu sichern. Hier sind die wichtigsten Gründe:
Steuerliche Abschreibung (AfA): Das Finanzamt nutzt die Restnutzungsdauer als Grundlage für die AfA. Eine kürzere Restnutzungsdauer führt zu höheren jährlichen Abschreibungsbeträgen und damit zu einer geringeren Steuerlast. Ein Sachverständiger kann belegen, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer aufgrund des Zustands oder der Bauart kürzer ist.
Verkehrswertgutachten: Im Rahmen der Wertermittlung spielt die Restnutzungsdauer eine zentrale Rolle, insbesondere beim Ertragswertverfahren, das bei Gewerbeimmobilien oft angewendet wird.
Finanzierungsgespräche: Banken bewerten die Kreditwürdigkeit auch anhand des Zustands und der wirtschaftlichen Lebensdauer der Immobilie. Ein Gutachten kann hierbei die Verhandlungsposition stärken.