Kaufpreisaufteilung selbst erstellen: Geht das und was ist zu beachten?

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein Mann im Sakko sitzt an einem Schreibtisch, schaut auf einen Bildschirm und hält ein großes Buch in den Händen.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die Kaufpreisaufteilung ist der zentrale Punkt, um die steuerliche AfA-Abschreibung zu berechnen. Viele Immobilienbesitzer fragen sich, ob sie diese Aufteilung selbst vornehmen können, um Kosten für einen Gutachter zu sparen. Grundsätzlich ist dies möglich, doch es gibt wichtige Regeln und Fallstricke, die Sie unbedingt beachten sollten.
Das Finanzamt prüft Ihre Aufteilung genau, und eine falsche Berechnung kann zu einer Ablehnung und damit zu einer höheren Steuerlast führen. In diesem Artikel erklären wir, wie Sie eine plausible Kaufpreisaufteilung selbst erstellen und wann es ratsam ist, einen Experten hinzuzuziehen.

Was muss beachtet werden?

Der Kaufpreis einer Immobilie setzt sich aus dem Wert des Gebäudes (abschreibbar) und dem Wert des Grundstücks (nicht abschreibbar) zusammen. Eine selbst erstellte Kaufpreisaufteilung muss nachvollziehbar und realistisch sein, um vom Finanzamt akzeptiert zu werden. Sie muss sich an den tatsächlichen Marktverhältnissen orientieren.

So erstellen Sie eine Kaufpreisaufteilung selbst:

Die gängigste Methode zur Ermittlung des Gebäudewertes ist die Bodenwert-Residualmethode. Dabei wird der Wert des Gebäudes aus dem Gesamtkaufpreis abzüglich des Grundstückswertes ermittelt.
  • Ermittlung des Bodenwertes: Der wichtigste Anhaltspunkt hierfür ist der Bodenrichtwert, der von den Gutachterausschüssen der Gemeinden festgelegt wird. Sie können diesen Wert über Online-Portale der Gutachterausschüsse (z. B. BORIS) oder bei der Gemeinde erfragen. Multiplizieren Sie den Bodenrichtwert mit der Grundstücksgröße, um den Bodenwert zu erhalten.
  • Abzug vom Gesamtkaufpreis: Ziehen Sie den ermittelten Bodenwert vom Gesamtkaufpreis ab. Der verbleibende Betrag stellt den Wert des Gebäudes dar.
Rechenbeispiel:
  • Gesamtkaufpreis: 500.000 €
  • Grundstücksgröße: 500 m²
  • Bodenrichtwert: 200 €/m²
  • Bodenwert: 500 m² * 200 €/m² = 100.000 €
  • Gebäudeanteil: 500.000 € - 100.000 € = 400.000 €

Wann Sie einen Gutachter beauftragen sollten

Obwohl eine selbst erstellte Aufteilung möglich ist, stößt sie in vielen Fällen an ihre Grenzen. Ein professionelles Gutachten ist oft der sicherste Weg, um die optimale AfA zu sichern. Das ist besonders ratsam bei:
  • Altbauten: Hier kann die tatsächliche Restnutzungsdauer stark von den Pauschalannahmen des Finanzamts abweichen.
  • Immobilien mit besonderen Mängeln: Der Zustand des Gebäudes wird bei der pauschalen Berechnung nicht berücksichtigt, kann aber den Wert erheblich mindern und den Grundstücksanteil relativ erhöhen.
  • Umfangreichen Modernisierungen: Wenn Sie kurz nach dem Kauf sanieren, kann ein Gutachten den erhöhten Gebäudewert belegen.
  • Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt: Wenn die Behörde Ihre Aufteilung ablehnt, ist ein gerichtsfestes Gutachten oft die einzige Möglichkeit, Ihre Position zu verteidigen.

Fazit

Die selbst erstellte Kaufpreisaufteilung ist eine kostengünstige Option, die bei Standardimmobilien ohne besondere Merkmale oft vom Finanzamt akzeptiert wird. Der Bodenrichtwert ist dabei der wichtigste Anhaltspunkt.
Bei komplexeren Objekten oder zur Maximierung der AfA-Abschreibung ist die Beauftragung eines Sachverständigen für ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung jedoch die verlässlichste Methode. Die Kosten für ein solches Gutachten können sich durch die gesparten Steuern schnell amortisieren und bieten Ihnen langfristig finanzielle Sicherheit.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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