Kaufpreisaufteilung Gutachten Kosten: Wann sich ein Gutachten rechnet

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Mann im Anzug überprüft einen Warmwasserbereiter und liest eine Karte mit "CHECK".
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Vorwort

Die Kaufpreisaufteilung ist der Schlüssel zur AfA-Abschreibung. Doch wenn Sie das Finanzamt mit einer selbst erstellten Aufteilung nicht überzeugen können, bleibt oft nur die Beauftragung eines Gutachtens. Das wirft die Frage nach den Kosten auf: Was kostet ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung, und wann lohnt sich diese Investition wirklich?
In diesem Artikel beleuchten wir die Kosten eines Gutachtens, zeigen Ihnen die potenziellen steuerlichen Einsparungen und erklären, in welchen Situationen sich die Investition in einen Sachverständigen am schnellsten amortisiert.

Was kostet ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung?

Die Kosten für ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen von verschiedenen Faktoren ab:
  • Komplexität der Immobilie: Ein Altbau mit vielen Mängeln ist aufwendiger zu bewerten als eine Standard-Eigentumswohnung.
  • Gutachter: Die Honorare können je nach Qualifikation und Erfahrung des Sachverständigen variieren.
  • Art des Gutachtens: Ein vollwertiges Verkehrswertgutachten ist deutlich teurer als ein vereinfachtes Kurzgutachten.
In der Regel liegen die Kosten für ein solches Gutachten zwischen 500 und 2.000 Euro. Es empfiehlt sich, vorab mehrere Angebote einzuholen und sowohl die Kosten als auch den Leistungsumfang genau zu klären.

Wann rechnet sich die Investition?

Die Kosten für ein Gutachten sind eine Investition, die sich durch eine höhere Absetzung für Abnutzung (AfA) in den meisten Fällen schnell amortisiert.
Beispiel:
  • Kaufpreis Immobilie: 500.000 €
  • Gebäudewertanteil laut Finanzamt: 300.000 €
  • Jährliche AfA (2 %): 6.000 €
  • Gebäudewertanteil laut Gutachten: 380.000 € (was eine Differenz von 80.000 € ausmacht)
  • Jährliche AfA (2 %): 7.600 €
  • Jährliche Steuerersparnis (bei 40 % Steuersatz): (7.600 € - 6.000 €) * 0,4 = 640 €
In diesem Beispiel würde sich ein Gutachten im Wert von 2.000 € in etwas mehr als drei Jahren amortisieren.
In diesen Situationen lohnt sich ein Gutachten besonders:
  • Hoher Sanierungsbedarf: Bei Altbauten mit erheblichen Mängeln kann der Wert des Gebäudes deutlich unter den pauschalen Schätzungen des Finanzamts liegen. Ein Gutachten kann dies belegen und so den abschreibbaren Anteil erhöhen.
  • Umfangreiche Modernisierungen: Wer kurz nach dem Kauf umfassende Sanierungen durchführt, kann mit einem Gutachten den Wert des Gebäudes nachweisen und die AfA optimieren.
  • Auseinandersetzung mit dem Finanzamt: Wenn das Finanzamt Ihre Aufteilung bereits abgelehnt hat, ist ein Gutachten oft die einzige Möglichkeit, rechtssicher Einspruch einzulegen und eine höhere AfA durchzusetzen.
  • Altbauten: Die Restnutzungsdauer von Altbauten kann stark vom Standard abweichen. Ein Gutachten kann eine verkürzte Restnutzungsdauer belegen und so die jährliche AfA erhöhen.

Fazit

Ein professionelles Gutachten zur Kaufpreisaufteilung ist in vielen Fällen eine lohnende Investition. Es verschafft Ihnen Rechtssicherheit und kann zu erheblichen steuerlichen Einsparungen führen, die die anfänglichen Kosten schnell übersteigen.
Betrachten Sie die Kosten nicht als Ausgabe, sondern als strategische Investition in die Optimierung Ihrer AfA-Abschreibung und in die Absicherung Ihrer Steuererklärung.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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