Es gibt im Wesentlichen drei Wege, die Kaufpreisaufteilung vorzunehmen:
Aufteilung im Kaufvertrag:
Wenn Sie die Aufteilung bereits im Kaufvertrag festhalten, ist dies oft der einfachste Weg. Wichtig ist hierbei, dass die Aufteilung realistisch ist und sich an den Marktpreisen orientiert. Das Finanzamt ist jedoch nicht an diese vertragliche Regelung gebunden und kann sie im Zweifel anfechten.
Berechnung mit dem amtlichen Kaufpreisaufteilungs-Rechner:
Das Bundesfinanzministerium stellt einen online Kaufpreisaufteilungs-Rechner bereit. Dieses Tool hilft Ihnen, eine plausible Aufteilung zu berechnen. Der Rechner ist eine gute Orientierung, aber seine Ergebnisse sind nicht rechtsverbindlich. Er berücksichtigt Faktoren wie den Bodenrichtwert, die Art des Gebäudes und das Baujahr.
Erstellung eines Gutachtens:
Der sicherste Weg ist die Erstellung eines Gutachtens zur Kaufpreisaufteilung durch einen zertifizierten Sachverständigen. Ein solches Gutachten ist rechtssicher und wird vom Finanzamt in der Regel ohne Beanstandungen anerkannt. Das Gutachten berücksichtigt alle individuellen Faktoren Ihrer Immobilie, wie den genauen Zustand, den Modernisierungsgrad und die tatsächliche Restnutzungsdauer. Die Kosten für ein solches Gutachten können sich durch die damit erzielten Steuervorteile schnell amortisieren.