Kaufpreisaufteilung: Der Schlüssel zu Ihrer AfA

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Eine weiße Hausminiatur mit rotem Dach liegt in einer offenen Handfläche.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Sie haben eine Immobilie gekauft und planen, diese zu vermieten. Nun stellt sich die Frage, wie Sie die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen können. Der größte Hebel dafür ist die AfA-Abschreibung – doch um diese zu nutzen, benötigen Sie eine korrekte Kaufpreisaufteilung. Warum ist diese Aufteilung so wichtig und wie stellen Sie sicher, dass das Finanzamt sie akzeptiert? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Kaufpreisaufteilung richtig angehen, um Ihre Steuerlast zu minimieren.

Warum ist die Kaufpreisaufteilung so entscheidend?

Der Kaufpreis einer Immobilie besteht aus zwei Hauptkomponenten:
  • Grundstücksanteil: Das Grundstück selbst, das als nicht abnutzbar gilt und somit nicht abgeschrieben werden kann.
  • Gebäudeanteil: Das auf dem Grundstück stehende Gebäude, das durch Nutzung und Alterung an Wert verliert. Dieser Anteil ist die Grundlage für Ihre AfA-Abschreibung.
Das Finanzamt benötigt eine exakte Trennung dieser beiden Werte, um die Höhe der absetzbaren AfA zu berechnen. Eine falsche oder unrealistische Kaufpreisaufteilung kann dazu führen, dass das Finanzamt diese nicht anerkennt und die gesamte Steuervorteilsstrategie zunichtemacht.

Wie wird die Kaufpreisaufteilung erstellt?

Es gibt im Wesentlichen drei Wege, die Kaufpreisaufteilung vorzunehmen:
Aufteilung im Kaufvertrag:
Wenn Sie die Aufteilung bereits im Kaufvertrag festhalten, ist dies oft der einfachste Weg. Wichtig ist hierbei, dass die Aufteilung realistisch ist und sich an den Marktpreisen orientiert. Das Finanzamt ist jedoch nicht an diese vertragliche Regelung gebunden und kann sie im Zweifel anfechten.
Berechnung mit dem amtlichen Kaufpreisaufteilungs-Rechner:
Das Bundesfinanzministerium stellt einen online Kaufpreisaufteilungs-Rechner bereit. Dieses Tool hilft Ihnen, eine plausible Aufteilung zu berechnen. Der Rechner ist eine gute Orientierung, aber seine Ergebnisse sind nicht rechtsverbindlich. Er berücksichtigt Faktoren wie den Bodenrichtwert, die Art des Gebäudes und das Baujahr.
Erstellung eines Gutachtens:
Der sicherste Weg ist die Erstellung eines Gutachtens zur Kaufpreisaufteilung durch einen zertifizierten Sachverständigen. Ein solches Gutachten ist rechtssicher und wird vom Finanzamt in der Regel ohne Beanstandungen anerkannt. Das Gutachten berücksichtigt alle individuellen Faktoren Ihrer Immobilie, wie den genauen Zustand, den Modernisierungsgrad und die tatsächliche Restnutzungsdauer. Die Kosten für ein solches Gutachten können sich durch die damit erzielten Steuervorteile schnell amortisieren.

Häufige Fehler bei der Kaufpreisaufteilung

Unrealistische Aufteilung: Wenn der Gebäudeanteil künstlich hoch angesetzt wird, um eine höhere AfA zu erzielen, lehnt das Finanzamt dies ab.
Verwendung veralteter Bodenrichtwerte: Der Bodenrichtwert ist ein entscheidender Faktor. Achten Sie darauf, den aktuellen Wert der Gemeinde zu verwenden.
Vernachlässigung von Baunebenkosten: Notarkosten und Grunderwerbssteuer sollten ebenfalls korrekt aufgeteilt werden.

Fazit

Die Kaufpreisaufteilung ist das Fundament für Ihre AfA-Abschreibung und damit ein essenzieller Baustein in Ihrer Steuerstrategie als Immobilieninvestor.
Eine korrekte und nachvollziehbare Aufteilung minimiert das Risiko von Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Während der offizielle Rechner eine gute erste Orientierung bietet, ist ein professionelles Gutachten der Königsweg, um die maximale Steuerersparnis zu sichern und rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Denken Sie daran: Eine gut durchdachte Aufteilung ist eine Investition, die sich langfristig auszahlt.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

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"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
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Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
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Kunde
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Sofia K.
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Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
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Martin
Kunde
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Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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