Kaufpreisaufteilung Gutachten: Wann sich ein Gutachten lohnt

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Mann in Anzug und Jeans hockt und legt eine lange, dünne Platte in eine runde Öffnung im hellen Boden.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
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Vorwort

Die Kaufpreisaufteilung ist das Fundament für Ihre steuerliche AfA-Abschreibung. Oft wird die Aufteilung pauschal vorgenommen oder der Online-Rechner des Finanzamts genutzt. Doch in vielen Fällen ist dies nicht der sicherste oder vorteilhafteste Weg.
Ein professionelles Gutachten zur Kaufpreisaufteilung bietet Ihnen Rechtssicherheit und kann zu erheblichen Steuervorteilen führen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, in welchen Situationen sich die Investition in ein Gutachten lohnt und warum es die beste Basis für Ihre Steuererklärung ist.

Was ist ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung?

Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung ist eine professionelle Analyse eines zertifizierten Sachverständigen. Es trennt den Gesamtkaufpreis einer Immobilie in einen abschreibbaren Gebäudeanteil und einen nicht abschreibbaren Grundstücksanteil. Dieses rechtlich fundierte Gutachten wird vom Finanzamt in der Regel anerkannt.
Wann lohnt sich ein Gutachten?
  • Bei Altbauten und sanierungsbedürftigen Immobilien: Hier liegt der tatsächliche Wert des Gebäudes oft weit unter den pauschalen Annahmen des Finanzamts. Ein Gutachten kann Mängel, Sanierungsstau und eine verkürzte Restnutzungsdauer dokumentieren. Dies führt zu einem realistisch niedrigen Gebäudewert, erhöht den abschreibungsfähigen Anteil und steigert die jährliche AfA.
  • Bei umfangreichen Modernisierungen: Wenn Sie kurz nach dem Kauf umfassende Sanierungen durchführen, kann ein Gutachten den erhöhten Wert des Gebäudes nachweisen. Dies ist wichtig, um die Regeln der anschaffungsnahen Herstellungskosten optimal zu nutzen. Ein Gutachten kann auch bei der Kaufpreisaufteilung nach Bauteilen helfen, um die AfA für kurzlebige Komponenten zu beschleunigen.
  • Bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt: Lehnt das Finanzamt Ihre selbst vorgenommene Aufteilung ab, ist ein Gutachten oft der einzige Weg, um rechtssicher Einspruch einzulegen. Es dient als belastbares Beweismittel und verschafft Ihnen die nötige Sicherheit.
  • Bei ungewöhnlichen Immobilien: Besondere Architektur, spezielle Nutzung oder eine ungünstige Lage können vom pauschalen Rechner des Finanzamts nicht korrekt erfasst werden. Ein Gutachter kann diese individuellen Merkmale bewerten und eine realistische Aufteilung vornehmen.
  • Bei Erbschaft oder Scheidung: In diesen rechtlich sensiblen Situationen ist ein Gutachten unerlässlich, um eine neutrale und faire Wertermittlung zu erhalten, die als Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung dient.

Die Kosten im Verhältnis zum Nutzen

Die Kosten für ein Gutachten liegen in der Regel zwischen 500 und 2.000 Euro. Die durch eine höhere AfA erzielten Steuervorteile übersteigen diese Kosten jedoch oft schon nach wenigen Jahren.
Ein Gutachten ist daher keine Ausgabe, sondern eine Investition in Ihre finanzielle Sicherheit und die Optimierung Ihrer Steuererklärung.

Fazit

Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung ist in vielen Fällen der sicherste und vorteilhafteste Weg, um die AfA-Abschreibung zu maximieren. Während der Online-Rechner des Finanzamts eine erste Orientierung bietet, kann nur ein professioneller Sachverständiger die individuellen Merkmale Ihrer Immobilie bewerten.
Die Rechtssicherheit und die potenziellen Steuervorteile, die ein Gutachten bietet, machen es zu einer unersetzlichen Grundlage für jeden Immobilienbesitzer, der seine Steuern optimieren möchte.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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