Immobilienbewertung für die Grunderwerbsteuer: Wie Sie den Wert anfechten können

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Mann in Anzug hält ein Dokument mit dem Titel "Real Estate Depreciations" in die Kamera.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Nebenkosten beim Immobilienkauf. Sie wird auf Basis des im Kaufvertrag vereinbarten Preises berechnet. Doch in manchen Fällen, insbesondere bei einer Schenkung oder einem Erbe, ermittelt das Finanzamt den Wert der Immobilie pauschal, was oft zu einem überhöhten Wert und damit zu einer höheren Grunderwerbsteuer führt.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie die Immobilienbewertung für die Grunderwerbsteuer anfechten können und warum ein Verkehrswertgutachten das effektivste Mittel ist, um den tatsächlichen Wert nachzuweisen.

Wann das Finanzamt den Wert selbst festlegt

Das Finanzamt legt den Wert der Immobilie selbst fest, wenn es im Kaufvertrag keinen Preis gibt, wie zum Beispiel bei einer Schenkung oder einem Erbe.
Die Behörde verwendet dafür standardisierte Verfahren, die auf Bodenrichtwerten und Baujahr des Gebäudes basieren. Diese pauschalen Werte berücksichtigen jedoch keine individuellen, wertmindernden Faktoren.

Der rechtliche Ausweg: Die Anfechtung

Nach § 198 Bewertungsgesetz haben Sie das Recht, den vom Finanzamt festgesetzten Wert anzufechten, wenn dieser nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht. Um dies zu tun, benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten von einem qualifizierten Sachverständigen.

Wie ein Gutachten die Grunderwerbsteuer senkt

Ein Verkehrswertgutachten ist das einzige Dokument, das den tatsächlichen Wert einer Immobilie rechtlich fundiert belegt. Ein Gutachter bewertet alle wertmindernden Faktoren, die das Finanzamt ignoriert:
  • Mängel und Sanierungsstau: Schäden an der Bausubstanz, Feuchtigkeit oder eine veraltete Haustechnik mindern den Wert.
  • Ungünstige Lage: Eine schlechte Verkehrsanbindung oder Lärmbelästigung senkt den realen Marktwert.
  • Einschränkungen: Belastungen im Grundbuch können den Wert ebenfalls mindern.
Das Gutachten weist nach, dass der tatsächliche Verkehrswert unter dem vom Finanzamt angesetzten Wert liegt. Der niedrigere Wert dient dann als neue Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann.

Fazit

Ein Verkehrswertgutachten ist das beste Instrument, um die Immobilienbewertung für die Grunderwerbsteuer anzufechten. Es ist der einzige rechtlich anerkannte Nachweis, der den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie belegt.
Die Kosten für ein Gutachten sind eine Investition, die sich durch die gesparten Steuern schnell amortisiert und Ihnen die nötige Rechtssicherheit verschafft.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

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Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
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Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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