Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Nebenkosten beim Immobilienkauf. Sie wird auf Basis des im Kaufvertrag vereinbarten Preises berechnet. Doch in manchen Fällen, insbesondere bei einer Schenkung oder einem Erbe, ermittelt das Finanzamt den Wert der Immobilie pauschal, was oft zu einem überhöhten Wert und damit zu einer höheren Grunderwerbsteuer führt.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie die Immobilienbewertung für die Grunderwerbsteuer anfechten können und warum ein Verkehrswertgutachten das effektivste Mittel ist, um den tatsächlichen Wert nachzuweisen.