Immobilien in der VV-GmbH: So sparen Sie Gewerbe- und Erbschaftsteuer

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Eine Person schreibt mit einem Stift auf ein Blatt Papier neben einem Laptop und Smartphone.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH) hat sich als beliebte Strategie zur Steueroptimierung bei Immobilieninvestitionen etabliert.
Sie bietet erhebliche Vorteile, die über die reine AfA-Abschreibung hinausgehen und die Besteuerung von Mieteinnahmen, Veräußerungsgewinnen und sogar der Erbschaft beeinflussen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie mit einer VV-GmbH Gewerbe- und Erbschaftssteuer sparen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und warum diese Rechtsform für langfristige Immobilieninvestoren so attraktiv ist.

Die Vorteile der VV-GmbH:

Senkung der Steuerlast auf Mieteinnahmen: Eine VV-GmbH ist in der Regel von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und vermietet. Dadurch fallen nur Körperschaftssteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag an. Der Gesamtsteuersatz auf Mieteinnahmen liegt oft unter 16 %, während bei Privatvermietung der persönliche Einkommensteuersatz bis zu 45 % betragen kann.
Steuerfreier Verkauf: Wenn eine VV-GmbH eine Immobilie verkauft, ist der Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei. Nur die restlichen 5 % werden mit Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber dem Privatverkauf, bei dem innerhalb der 10-Jahres-Frist die volle Spekulationssteuer anfällt.
Erbschaftsteuer sparen: Anteile an einer VV-GmbH können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt vererbt werden. Dadurch können Sie einen hohen Freibetrag (bis zu 85 % bzw. 100 %) auf die Erbschaftsteuer erhalten. Dies macht die VV-GmbH zu einem idealen Instrument für die Generationenfolge und die langfristige Vermögenssicherung.

Voraussetzungen für die VV-GmbH:

  • Ausschließlich vermögensverwaltende Tätigkeit: Die GmbH darf keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Die Verwaltung des eigenen Vermögens muss im Vordergrund stehen.
  • Einbringung der Immobilie: Die Immobilie muss in die GmbH eingebracht werden. Hierfür ist eine genaue Wertermittlung durch ein Verkehrswertgutachten unerlässlich, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Fazit

Die VV-GmbH ist ein leistungsstarkes Modell zur Steueroptimierung bei Immobilien.
Sie bietet erhebliche Vorteile bei der Besteuerung von Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinnen und ist ein ideales Instrument für die Erbschaftsteuer-Planung. Da die Gründung und Verwaltung einer VV-GmbH komplex sind, ist eine sorgfältige Planung und die Beratung durch einen Steuerberater unverzichtbar.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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