Senkung der Steuerlast auf Mieteinnahmen: Eine VV-GmbH ist in der Regel von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und vermietet. Dadurch fallen nur Körperschaftssteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag an. Der Gesamtsteuersatz auf Mieteinnahmen liegt oft unter 16 %, während bei Privatvermietung der persönliche Einkommensteuersatz bis zu 45 % betragen kann.
Steuerfreier Verkauf: Wenn eine VV-GmbH eine Immobilie verkauft, ist der Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei. Nur die restlichen 5 % werden mit Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber dem Privatverkauf, bei dem innerhalb der 10-Jahres-Frist die volle Spekulationssteuer anfällt.
Erbschaftsteuer sparen: Anteile an einer VV-GmbH können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt vererbt werden. Dadurch können Sie einen hohen Freibetrag (bis zu 85 % bzw. 100 %) auf die Erbschaftsteuer erhalten. Dies macht die VV-GmbH zu einem idealen Instrument für die Generationenfolge und die langfristige Vermögenssicherung.