Immobilien in der VV-GmbH: So sparen Sie Gewerbe- und Erbschaftsteuer

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH) hat sich als beliebte Strategie zur Steueroptimierung bei Immobilieninvestitionen etabliert.
Sie bietet erhebliche Vorteile, die über die reine AfA-Abschreibung hinausgehen und die Besteuerung von Mieteinnahmen, Veräußerungsgewinnen und sogar der Erbschaft beeinflussen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie mit einer VV-GmbH Gewerbe- und Erbschaftssteuer sparen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und warum diese Rechtsform für langfristige Immobilieninvestoren so attraktiv ist.

Die Vorteile der VV-GmbH:

Senkung der Steuerlast auf Mieteinnahmen: Eine VV-GmbH ist in der Regel von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und vermietet. Dadurch fallen nur Körperschaftssteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag an. Der Gesamtsteuersatz auf Mieteinnahmen liegt oft unter 16 %, während bei Privatvermietung der persönliche Einkommensteuersatz bis zu 45 % betragen kann.
Steuerfreier Verkauf: Wenn eine VV-GmbH eine Immobilie verkauft, ist der Veräußerungsgewinn zu 95 % steuerfrei. Nur die restlichen 5 % werden mit Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber dem Privatverkauf, bei dem innerhalb der 10-Jahres-Frist die volle Spekulationssteuer anfällt.
Erbschaftsteuer sparen: Anteile an einer VV-GmbH können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt vererbt werden. Dadurch können Sie einen hohen Freibetrag (bis zu 85 % bzw. 100 %) auf die Erbschaftsteuer erhalten. Dies macht die VV-GmbH zu einem idealen Instrument für die Generationenfolge und die langfristige Vermögenssicherung.

Voraussetzungen für die VV-GmbH:

  • Ausschließlich vermögensverwaltende Tätigkeit: Die GmbH darf keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Die Verwaltung des eigenen Vermögens muss im Vordergrund stehen.
  • Einbringung der Immobilie: Die Immobilie muss in die GmbH eingebracht werden. Hierfür ist eine genaue Wertermittlung durch ein Verkehrswertgutachten unerlässlich, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Fazit

Die VV-GmbH ist ein leistungsstarkes Modell zur Steueroptimierung bei Immobilien.
Sie bietet erhebliche Vorteile bei der Besteuerung von Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinnen und ist ein ideales Instrument für die Erbschaftsteuer-Planung. Da die Gründung und Verwaltung einer VV-GmbH komplex sind, ist eine sorgfältige Planung und die Beratung durch einen Steuerberater unverzichtbar.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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