Immobilienbewertung im Scheidungsrecht: Miteigentum, Schulden und Wertermittlung

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein goldener Ehering liegt auf einem hellen Holzgeländer, eine Hand ruht daneben.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die Immobilienbewertung im Scheidungsrecht muss alle komplexen finanziellen und rechtlichen Verflechtungen des gemeinsamen Besitzes berücksichtigen:
  • Wer ist Eigentümer?
  • Welche Schulden belasten die Immobilie?
Die bloße Feststellung des Verkehrswertes reicht nicht aus. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs müssen die Bewertung des Miteigentums und die Verrechnung der gemeinsamen Schulden präzise erfolgen. Ein Verkehrswertgutachten ist das Werkzeug, das diese Komplexität entschlüsselt und eine gerechte Aufteilung ermöglicht.

Miteigentum und die Bewertung der Anteile

Die häufigste Form des gemeinsamen Immobilienbesitzes ist das Miteigentum (z. B. jeweils zur Hälfte im Grundbuch eingetragen). Für den Zugewinnausgleich ist die Bewertung des gesamten Objekts erforderlich.
  • Gemeinsamer Verkauf: Das Gutachten dient als Basis für den Verkaufspreis. Der Erlös wird nach Abzug der Restschulden geteilt.
  • Übernahme durch einen Partner: Der Verkehrswert abzüglich der gemeinsamen Schulden ergibt den freien Wert. Der übernehmende Partner muss die Hälfte des freien Wertes an den weichenden Partner als Abfindung zahlen.
Wichtig: Auch wenn ein Partner während der Ehe mehr zur Tilgung beigetragen hat, spielt dies für die reine Verkehrswertgutachten-Ermittlung keine Rolle. Es geht um den Wert der Sache zum Stichtag.

Die korrekte Berücksichtigung von Schulden

Die Immobilienbewertung im Scheidungsrecht muss zwingend die zur Immobilie gehörenden Schulden (Hypotheken, Grundschulden) vom Verkehrswert abziehen.
Verkehrswert vs. Freier Wert: Der Verkehrswert ist der Bruttowert. Der freie Wert (oder Nettowert) ist der Wert, der nach Abzug der Schulden verbleibt. Nur dieser freie Wert fließt in den Zugewinnausgleich ein.
Stichtag der Schulden: Die Höhe der Schulden (Restschuld) wird ebenfalls zum Stichtag des Endvermögens festgestellt.

Fazit

Die Immobilienbewertung im Scheidungsrecht ist ein Rechenakt, der den Verkehrswert der Immobilie, die Höhe der Schulden und die Art des Miteigentums zusammenführt.
Ein Verkehrswertgutachten liefert die unbestechliche und neutrale Zahl, die diese komplexen Faktoren in eine klare finanzielle Größe übersetzt. Es ist somit das Fundament für eine faire und rechtssichere Beilegung der finanziellen Ansprüche im Scheidungsverfahren.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
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Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
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Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
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Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
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Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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