Grunderwerbsteuer sparen: Strategien für den Immobilienerwerb

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Junge Frau mit schwarzer Adidas-Mütze, die ihr Gesicht mit Geldscheinen verdeckt und eine rote Jacke trägt.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie. Je nach Bundesland beträgt sie zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises und kann die Gesamtkosten erheblich in die Höhe treiben. Doch es gibt legale Strategien, um die Grunderwerbsteuer zu sparen und die Kosten beim Immobilienerwerb zu senken.
In diesem Artikel erklären wir dir, wie die Grunderwerbsteuer berechnet wird, welche Möglichkeiten es gibt, um die Bemessungsgrundlage zu reduzieren, und worauf du bei der Vertragsgestaltung achten solltest.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Sie wird vom Finanzamt erhoben und ist in der Regel vom Käufer zu zahlen. Die Bemessungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis.
Strategien, um die Grunderwerbsteuer zu sparen:
  • Bewegliches Inventar aus dem Kaufpreis herausrechnen: Eine der gängigsten Strategien ist, bewegliche Gegenstände wie die Einbauküche, eine Sauna, Möbel oder eine Photovoltaikanlage im Kaufvertrag separat auszuweisen. Da die Grunderwerbsteuer nur auf die Immobilie selbst (Grundstück und Gebäude) anfällt, wird der Wert dieser Gegenstände von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Wichtig ist, dass die angesetzten Werte realistisch sind, sonst kann das Finanzamt sie anzweifeln.
  • Kauf von Grund und Boden und Bauauftrag separat vergeben: Wenn du ein Grundstück kaufst, um darauf ein Haus zu bauen, kannst du zwei separate Verträge abschließen. Der erste Vertrag regelt den Kauf des Grundstücks, der zweite den Bauauftrag. In diesem Fall fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des Grundstücks an, nicht auf die Kosten für den Hausbau. Die Verträge sollten bei verschiedenen Parteien abgeschlossen werden und nicht „aufeinander abgestimmt“ sein, da das Finanzamt sonst eine Einheit unterstellen könnte.
  • Share-Deal anstatt Asset-Deal: Dies ist eine komplexe Strategie für Investoren. Statt die Immobilie direkt zu kaufen (Asset-Deal), kaufst du die Anteile an der Immobiliengesellschaft, der die Immobilie gehört (Share-Deal). In der Regel fällt die Grunderwerbsteuer erst an, wenn mindestens 95 % der Anteile übertragen werden. Bei geringeren Anteilsverkäufen kann so die Grunderwerbsteuer vermieden werden.
  • Nutzung von Freibeträgen (Ehepartner/Verwandte): Wenn ein Verwandter eine Immobilie an dich überträgt, fallen keine Steuern an, da die Grunderwerbsteuer nur bei einem Erwerb „von Dritten“ anfällt.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer ist eine hohe Hürde beim Immobilienerwerb, aber mit den richtigen Strategien kannst du die steuerliche Belastung senken. Die Ausweisung von Inventar im Kaufvertrag und die Trennung von Grundstückskauf und Bauauftrag sind dabei die häufigsten und sichersten Methoden.
Da das Finanzamt solche Gestaltungen genau prüft, ist die Beratung durch einen Notar oder Steuerberater unerlässlich, um Fehler zu vermeiden und die Grunderwerbsteuer zu sparen.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

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"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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