Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Der Schlüssel zur Minderung der Erbschaftsteuer

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Orange-weißer Rettungsring hängt an einem weißen Metallgeländer auf einem Boot, unscharfer Hintergrund.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die Erbschaftsteuer wird auf den Wert der geerbten Immobilie erhoben. Das Finanzamt setzt diesen Wert oft überhöht an (den sogenannten gemeinen Wert). Doch der Gesetzgeber hat einen Schutzmechanismus geschaffen: den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG).
Dieser Paragraf ist der Schlüssel zur Minderung der Erbschaftsteuer und macht das Verkehrswertgutachten zu einem unverzichtbaren Dokument im Erbfall.

Die Grundlage: Der gemeine Wert

Der gemeine Wert ist der steuerliche Wert, den das Finanzamt zur Berechnung der Erbschaftsteuer feststellt. Er wird oft auf Basis des Sachwert- oder Ertragswertverfahrens pauschal ermittelt.
Das Problem: Der gemeine Wert berücksichtigt keine individuellen, wertmindernden Faktoren wie:
  • Mängel und Sanierungsstau.
  • Ungünstige Belastungen im Grundbuch.
  • Den tatsächlichen Zustand der Bausubstanz.

Der Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG

§ 198 BewG räumt dem Erben das Recht ein, den amtlich festgestellten gemeinen Wert anzufechten, wenn der tatsächliche Verkehrswert niedriger ist.
Der Ablauf des Nachweises:
  1. Erstellung des Gutachtens: Sie beauftragen einen zertifizierten Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Das Gutachten muss den Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 BauGB ermitteln.
  2. Antrag beim Finanzamt: Sie legen das Gutachten dem Finanzamt vor und stellen den Antrag, den niedrigeren gemeinen Wert als Besteuerungsgrundlage anzuerkennen.
  3. Wertkorrektur: Ist der im Gutachten ermittelte Verkehrswert niedriger als der amtliche Wert, muss das Finanzamt diesen Wert als neue Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer anerkennen.

Die Vorteile des Verkehrswertgutachtens

Das Verkehrswertgutachten ist der einzige rechtlich anerkannte Nachweis für den niedrigeren gemeinen Wert. Es liefert die detaillierte Begründung, indem es alle wertmindernden Faktoren präzise dokumentiert.
Die Minderung der Erbschaftsteuer ist dabei oft so erheblich, dass die Kosten für das Gutachten um ein Vielfaches aufgewogen werden.

Fazit

Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist der Schlüssel zur Minderung der Erbschaftsteuer. Ohne ein professionelles Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG können Sie diese Chance auf Steuerersparnis nicht nutzen.
Es ist die beste Investition, um die Erbschaftsteuer auf den tatsächlichen Wert der Nachlassimmobilie zu senken.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
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Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
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Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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