Kaufpreisaufteilung prüfen: Warum das Finanzamt den amtlichen Rechner anzweifelt

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Eine weiße Hausminiatur mit rotem Dach liegt in einer offenen Handfläche.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Für Vermieter ist die korrekte Kaufpreisaufteilung in den abschreibbaren Gebäude- und den nicht abschreibbaren Grundstücksanteil der Schlüssel zur AfA-Abschreibung. Viele nutzen hierfür den Online-Rechner des Finanzamts.
Doch selbst die Ergebnisse dieses "amtlichen" Tools werden vom Finanzamt in der Praxis oft angezweifelt oder korrigiert. Das wirft die Frage auf: Warum?
In diesem Artikel beleuchten wir die Schwachstellen des amtlichen Rechners, erklären, wann das Finanzamt hellhörig wird und warum ein Verkehrswertgutachten die sicherste Lösung ist.

Die Schwächen des amtlichen Rechners

Der Rechner des Finanzamts ist ein pauschales Instrument zur Plausibilitätsprüfung. Er basiert auf statistischen Daten wie Bodenrichtwerten und standardisierten Herstellungskosten. Er ignoriert jedoch die individuelle Realität der Immobilie:
  1. Zustand und Mängel: Der Rechner kann Sanierungsstau, Bauschäden oder eine stark verkürzte Restnutzungsdauer nicht erfassen. Diese Faktoren würden den Gebäudewert massiv mindern.
  2. Überhöhter Gebäudewert: Wird ein Gebäudeanteil vom Steuerpflichtigen künstlich hoch angesetzt, um die AfA zu maximieren, lehnt das Finanzamt dies ab, selbst wenn der Rechner dies zulassen würde.
  3. Korrekturfaktor: Das Finanzamt wendet in der Praxis oft eigene Korrekturfaktoren auf die Rechnerergebnisse an, wenn das Ergebnis zu sehr von den lokalen Marktgegebenheiten abweicht.

Wann das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung prüft

Das Finanzamt wird bei der Kaufpreisaufteilung besonders hellhörig, wenn die Verhältnisse stark von den statistischen Durchschnittswerten abweichen, insbesondere wenn:
  • Der Gebäudeanteil 80 % oder mehr des Gesamtkaufpreises ausmacht.
  • Es sich um einen Altbau handelt, dessen Restnutzungsdauer mutmaßlich hoch angesetzt wurde.
  • Die AfA-Höhe zu einem Verlustvortrag beim Vermieter führt.
In diesen Fällen verlangt das Finanzamt eine detaillierte Begründung für die Aufteilung.

Das Gutachten als unanfechtbare Lösung

Ein Verkehrswertgutachten ist die einzige Möglichkeit, die Schätzung des Finanzamts rechtssicher zu korrigieren. Der Gutachter dokumentiert detailliert den Zustand, Mängel und die korrekte Restnutzungsdauer, was den Gebäudewert exakt bestimmt.
Dies verschafft Ihnen:
  • Die maximale AfA durch eine realistische Kaufpreisaufteilung.
  • Rechtssicherheit, die bei der Nutzung des Online-Rechners oft fehlt.

Fazit

Verlassen Sie sich nicht blind auf den amtlichen Rechner des Finanzamts. Die Kaufpreisaufteilung ist zu wichtig für Ihre Steuerersparnis. Bei Abweichungen vom Durchschnitt oder bei Altbauten ist die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens der sicherste Weg, um die AfA-Abschreibung zu optimieren und langwierige Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Sie möchten den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln? Dann sichern Sie sich hier einen Rückruf. ☎️