Kaufpreisaufteilung Finanzamt: So legen Sie erfolgreich Einspruch ein

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein Mann in einem grauen Sakko blättert in einem Dokument auf einem Tisch.
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Vorwort

Die Kaufpreisaufteilung ist ein zentraler Schritt, um die AfA-Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie zu sichern. Doch was passiert, wenn Sie die Aufteilung selbst vorgenommen haben und das Finanzamt diese nicht anerkennt?
In diesem Fall droht Ihnen eine geringere jährliche Abschreibung und somit eine höhere Steuerlast. Aber keine Sorge: Sie können Einspruch einlegen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen, wenn das Finanzamt Ihre Kaufpreisaufteilung ablehnt, welche Argumente Sie nutzen können und warum ein Gutachten oft die beste Lösung ist.

Warum lehnt das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung ab?

Das Finanzamt ist bei der Kaufpreisaufteilung misstrauisch, da Vermieter oft dazu neigen, den Gebäudeanteil zu hoch anzusetzen, um eine höhere AfA zu erzielen. Wenn Ihre Aufteilung unrealistisch erscheint oder sich nicht an den gängigen Bodenrichtwerten orientiert, wird die Behörde diese in der Regel anfechten.
Das Finanzamt führt in solchen Fällen oft eine eigene, pauschale Schätzung durch, die in der Regel deutlich ungünstiger für den Steuerzahler ausfällt.

Schritt-für-Schritt: Einspruch einlegen

Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Achten Sie unbedingt darauf, diese Frist einzuhalten.
Ein formeller Einspruch muss nicht kompliziert sein. Schreiben Sie, dass Sie mit der Kaufpreisaufteilung nicht einverstanden sind und beantragen eine Änderung des Steuerbescheids. Die Begründung können Sie später nachreichen.
Sammeln Sie alle Dokumente, die Ihre ursprüngliche Aufteilung stützen. Dazu gehören:
  • Der Kaufvertrag mit einer möglichst detaillierten Kaufpreisaufteilung.
  • Fotos der Immobilie vor und nach dem Kauf, um den Zustand zu belegen.
  • Informationen über vorgenommene Sanierungen und Modernisierungen, die den Wert des Gebäudes steigern.
  • Lokale Preisanalysen, die den Grundstücks- und Gebäudewert in Ihrer Gegend belegen.

Die Rolle des Sachverständigengutachtens

Der stärkste Beweis, den Sie dem Finanzamt vorlegen können, ist ein professionelles Gutachten. Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt ein rechtssicheres Gutachten, das den tatsächlichen Wert der Immobilie und die korrekte Kaufpreisaufteilung ermittelt.
Dieses Gutachten berücksichtigt alle individuellen Faktoren, die in den pauschalen Schätzungen des Finanzamts nicht enthalten sind, wie beispielsweise:
  • Der exakte Zustand der Bausubstanz.
  • Der Modernisierungsgrad.
  • Besonderheiten der Lage.
  • Die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes.
Gerichte und Finanzämter anerkennen solche Gutachten in der Regel als Beweis, da sie von unabhängigen Experten erstellt wurden. Die Kosten für ein Gutachten sind zwar ein einmaliger Aufwand, können aber durch die höhere AfA über die Jahre hinweg mehr als ausgeglichen werden.

Fazit

Eine abgelehnte Kaufpreisaufteilung durch das Finanzamt ist kein Grund zur Resignation. Mit einem fristgerechten Einspruch und einer soliden Beweisführung können Sie die Entscheidung anfechten. Während Sie Ihre Argumente selbst zusammentragen können, ist ein Sachverständigengutachten der Goldstandard für die Klärung.
Es bietet nicht nur die höchste Chance auf Erfolg bei der Aufteilung, sondern gibt Ihnen auch die Sicherheit, dass Ihre AfA-Abschreibung rechtlich fundiert und maximal ausgeschöpft wird. Zögern Sie nicht, einen Gutachter zu beauftragen – es ist eine Investition in Ihre finanzielle Zukunft.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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