Kaufpreisaufteilung Finanzamt: So legen Sie erfolgreich Einspruch ein

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein weißes Modellhaus mit grauem Dach steht auf einem Stapel von Finanzdokumenten mit der Aufschrift „2025“.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die Kaufpreisaufteilung ist ein zentraler Schritt, um die AfA-Abschreibung für Ihre vermietete Immobilie zu sichern. Doch was passiert, wenn Sie die Aufteilung selbst vorgenommen haben und das Finanzamt diese nicht anerkennt?
In diesem Fall droht Ihnen eine geringere jährliche Abschreibung und somit eine höhere Steuerlast. Aber keine Sorge: Sie können Einspruch einlegen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen, wenn das Finanzamt Ihre Kaufpreisaufteilung ablehnt, welche Argumente Sie nutzen können und warum ein Gutachten oft die beste Lösung ist.

Warum lehnt das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung ab?

Das Finanzamt ist bei der Kaufpreisaufteilung misstrauisch, da Vermieter oft dazu neigen, den Gebäudeanteil zu hoch anzusetzen, um eine höhere AfA zu erzielen. Wenn Ihre Aufteilung unrealistisch erscheint oder sich nicht an den gängigen Bodenrichtwerten orientiert, wird die Behörde diese in der Regel anfechten.
Das Finanzamt führt in solchen Fällen oft eine eigene, pauschale Schätzung durch, die in der Regel deutlich ungünstiger für den Steuerzahler ausfällt.

Schritt-für-Schritt: Einspruch einlegen

Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Achten Sie unbedingt darauf, diese Frist einzuhalten.
Ein formeller Einspruch muss nicht kompliziert sein. Schreiben Sie, dass Sie mit der Kaufpreisaufteilung nicht einverstanden sind und beantragen eine Änderung des Steuerbescheids. Die Begründung können Sie später nachreichen.
Sammeln Sie alle Dokumente, die Ihre ursprüngliche Aufteilung stützen. Dazu gehören:
  • Der Kaufvertrag mit einer möglichst detaillierten Kaufpreisaufteilung.
  • Fotos der Immobilie vor und nach dem Kauf, um den Zustand zu belegen.
  • Informationen über vorgenommene Sanierungen und Modernisierungen, die den Wert des Gebäudes steigern.
  • Lokale Preisanalysen, die den Grundstücks- und Gebäudewert in Ihrer Gegend belegen.

Die Rolle des Sachverständigengutachtens

Der stärkste Beweis, den Sie dem Finanzamt vorlegen können, ist ein professionelles Gutachten. Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt ein rechtssicheres Gutachten, das den tatsächlichen Wert der Immobilie und die korrekte Kaufpreisaufteilung ermittelt.
Dieses Gutachten berücksichtigt alle individuellen Faktoren, die in den pauschalen Schätzungen des Finanzamts nicht enthalten sind, wie beispielsweise:
  • Der exakte Zustand der Bausubstanz.
  • Der Modernisierungsgrad.
  • Besonderheiten der Lage.
  • Die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes.
Gerichte und Finanzämter anerkennen solche Gutachten in der Regel als Beweis, da sie von unabhängigen Experten erstellt wurden. Die Kosten für ein Gutachten sind zwar ein einmaliger Aufwand, können aber durch die höhere AfA über die Jahre hinweg mehr als ausgeglichen werden.

Fazit

Eine abgelehnte Kaufpreisaufteilung durch das Finanzamt ist kein Grund zur Resignation. Mit einem fristgerechten Einspruch und einer soliden Beweisführung können Sie die Entscheidung anfechten. Während Sie Ihre Argumente selbst zusammentragen können, ist ein Sachverständigengutachten der Goldstandard für die Klärung.
Es bietet nicht nur die höchste Chance auf Erfolg bei der Aufteilung, sondern gibt Ihnen auch die Sicherheit, dass Ihre AfA-Abschreibung rechtlich fundiert und maximal ausgeschöpft wird. Zögern Sie nicht, einen Gutachter zu beauftragen – es ist eine Investition in Ihre finanzielle Zukunft.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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