Erbschaftssteuer mindern: Wie Sanierungsstau und Mängel den Verkehrswert senken

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Eine weiße Hausminiatur mit rotem Dach liegt in einer offenen Handfläche.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die Erbschaftsteuer wird auf den Wert der Immobilie berechnet, den das Finanzamt feststellt. Wie bereits erwähnt, ignoriert die amtliche Bewertung oft den tatsächlichen Zustand eines Hauses.
Doch gerade Sanierungsstau und Mängel sind die stärksten Faktoren, um den Verkehrswert einer Immobilie legal zu senken und damit die Erbschaftsteuer zu mindern.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Mängel und Schäden ein Gutachter in einem Verkehrswertgutachten detailliert dokumentiert, um den steuerlichen Wert zu korrigieren.

Die Wertminderung durch Sanierungsstau

Das Finanzamt geht bei seiner Bewertung von einem durchschnittlichen Zustand aus. Der Gutachter hingegen führt eine umfassende Zustandsanalyse durch und dokumentiert jeden Faktor, der den Preis am freien Markt drücken würde.
Zu dokumentierende Mängel und Zustände:
  • Bauschäden und Feuchtigkeit: Schäden am Fundament, Risse im Mauerwerk oder Schimmelbildung und Feuchtigkeit im Keller sind gravierende Wertminderer.
  • Veraltete Technik: Eine ineffiziente Öl- oder Gasanlage, die nicht mehr den aktuellen Umweltstandards entspricht, oder eine veraltete Elektrik mindern den Verkehrswert.
  • Abnutzung und Instandhaltung: Ein undichtes Dach, erneuerungsbedürftige Fenster oder eine sanierungsbedürftige Fassade werden im Gutachten beziffert und vom Wert abgezogen.
  • Verkürzte Restnutzungsdauer: Aufgrund des schlechten Zustands kann der Gutachter nachweisen, dass die wirtschaftliche Lebensdauer des Gebäudes deutlich kürzer ist, als die Pauschalannahme des Finanzamtes (entscheidend für die AfA).

Die Minderung des Verkehrswerts im Gutachten

Im Verkehrswertgutachten werden diese Mängel nicht nur beschrieben, sondern die Kosten für die notwendige Wiederherstellung werden exakt kalkuliert. Der Gutachter berücksichtigt die notwendigen Sanierungskosten als wertmindernde Faktoren in den Wertermittlungsverfahren (Sachwert- oder Ertragswertverfahren). Der so ermittelte, niedrigere Verkehrswert wird dem Finanzamt vorgelegt, um den amtlichen Wert gemäß § 198 BewG zu korrigieren. Dies führt zu einer direkten Senkung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.

Fazit

Wenn Ihre Nachlassimmobilie Mängel oder einen Sanierungsstau aufweist, ist dies der stärkste Hebel, um die Erbschaftsteuer zu mindern.
Ein Verkehrswertgutachten ist der einzige rechtlich anerkannte Weg, diese wertmindernden Faktoren präzise zu dokumentieren und den tatsächlichen Verkehrswert nachzuweisen.
Die Investition in einen Sachverständigen ist somit eine direkte Investition in Ihre Steuerersparnis im Erbfall.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

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"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
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Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
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Sofia K.
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Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
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Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
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Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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