Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Aufwendungen, die innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf einer Immobilie getätigt werden und deren Nettokosten 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
Das Finanzamt geht in diesem Fall davon aus, dass die Renovierungen dazu dienen, das Gebäude in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, der den ursprünglichen Anschaffungskosten entspricht.
Die Folge: Die gesamten Kosten müssen über die gesamte Restnutzungsdauer abgeschrieben werden und können nicht sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden.