Die Denkmalschutz-AfA ist eine Sonderabschreibung für Denkmalimmobilien. Sie ermöglicht es Ihnen, einen Großteil der Sanierungskosten, die dem Erhalt des Denkmals dienen, in einem kurzen Zeitraum von der Steuer abzusetzen. Diese spezielle Abschreibung gilt sowohl für eigengenutzte als auch für vermietete Immobilien und unterscheidet sich damit von der regulären AfA.
Die Besonderheiten der Denkmalschutz-AfA:
Vermietete Immobilien: Hier können 100 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren sind es jeweils 9 %, in den folgenden vier Jahren jeweils 7 %.
Eigengenutzte Immobilien: Als Eigennutzer können Sie 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre mit jeweils 9 % pro Jahr abschreiben. Dies ist ein erheblicher Steuervorteil, da die Kosten in der Regel nicht abgeschrieben werden können.