Denkmalschutz-AfA: Hohe Steuervorteile für historische Immobilien

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein Mann in einem grauen Sakko blättert in einem Dokument auf einem Tisch.
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Vorwort

Der Kauf eines denkmalgeschützten Hauses ist oft mit viel Leidenschaft, aber auch mit hohen Kosten verbunden. Der Aufwand für die Instandhaltung und Sanierung kann enorm sein. Doch der Staat belohnt dieses Engagement mit einer der lukrativsten Steuervorteile für Immobilienbesitzer: der Denkmalschutz-AfA.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese spezielle Form der Abschreibung funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die Sanierungskosten steuerlich geltend machen, um Ihre Investition in ein Stück Geschichte besonders rentabel zu gestalten.

Was ist die Denkmalschutz-AfA?

Die Denkmalschutz-AfA ist eine Sonderabschreibung für Denkmalimmobilien. Sie ermöglicht es Ihnen, einen Großteil der Sanierungskosten, die dem Erhalt des Denkmals dienen, in einem kurzen Zeitraum von der Steuer abzusetzen. Diese spezielle Abschreibung gilt sowohl für eigengenutzte als auch für vermietete Immobilien und unterscheidet sich damit von der regulären AfA.
Die Besonderheiten der Denkmalschutz-AfA:
Vermietete Immobilien: Hier können 100 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren sind es jeweils 9 %, in den folgenden vier Jahren jeweils 7 %.
Eigengenutzte Immobilien: Als Eigennutzer können Sie 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre mit jeweils 9 % pro Jahr abschreiben. Dies ist ein erheblicher Steuervorteil, da die Kosten in der Regel nicht abgeschrieben werden können.

Voraussetzungen für die Denkmalschutz-AfA

Um von diesem Steuervorteil zu profitieren, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen:
Denkmaleigenschaft: Die Immobilie muss offiziell als Denkmal ausgewiesen sein.
Abstimmung mit der Denkmalbehörde: Alle Sanierungsmaßnahmen müssen vor Baubeginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt werden.
Kostenbeleg: Sie müssen detaillierte Rechnungen und Nachweise über die Sanierungskosten vorlegen. Das Finanzamt achtet streng darauf, dass die Kosten auch tatsächlich dem Denkmalschutz dienen.
Zeitpunkt des Erwerbs: Die Denkmalschutz-AfA gilt für Sanierungskosten, die nach dem Kauf getätigt werden. Sie gilt nicht für bereits abgeschlossene Arbeiten.

Wie funktioniert die Berechnung?

Nehmen wir an, Sie haben eine denkmalgeschützte Immobilie für 400.000 € erworben. Die Sanierung kostet zusätzlich 200.000 €.
  • Reguläre AfA: Den Kaufpreis des Gebäudes können Sie wie gewohnt über die Restnutzungsdauer abschreiben.
  • Denkmalschutz-AfA: Die 200.000 € Sanierungskosten können Sie zusätzlich über 12 Jahre abschreiben. Im ersten Jahr wären das 9 % von 200.000 €, also 18.000 €, die Sie zusätzlich als Werbungskosten geltend machen können.

Fazit

Die Denkmalschutz-AfA ist ein unverzichtbarer Baustein in der Finanzierung und steuerlichen Planung von Denkmalimmobilien. Sie macht die teils aufwendige und kostenintensive Sanierung nicht nur machbar, sondern auch äußerst attraktiv. Der Kauf eines Denkmals ist daher nicht nur eine emotionale, sondern auch eine steuerlich kluge Entscheidung.
Bevor Sie ein solches Projekt beginnen, sollten Sie sich jedoch unbedingt mit der zuständigen Denkmalbehörde und einem Steuerberater abstimmen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Steuervorteile in vollem Umfang nutzen können.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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