Denkmalschutz-AfA: Hohe Steuervorteile für historische Immobilien

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Modernes Bürogebäude mit heller Fassade, vielen Fenstern und einem Eingangsbereich mit Glastüren.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Der Kauf eines denkmalgeschützten Hauses ist oft mit viel Leidenschaft, aber auch mit hohen Kosten verbunden. Der Aufwand für die Instandhaltung und Sanierung kann enorm sein. Doch der Staat belohnt dieses Engagement mit einer der lukrativsten Steuervorteile für Immobilienbesitzer: der Denkmalschutz-AfA.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese spezielle Form der Abschreibung funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die Sanierungskosten steuerlich geltend machen, um Ihre Investition in ein Stück Geschichte besonders rentabel zu gestalten.

Was ist die Denkmalschutz-AfA?

Die Denkmalschutz-AfA ist eine Sonderabschreibung für Denkmalimmobilien. Sie ermöglicht es Ihnen, einen Großteil der Sanierungskosten, die dem Erhalt des Denkmals dienen, in einem kurzen Zeitraum von der Steuer abzusetzen. Diese spezielle Abschreibung gilt sowohl für eigengenutzte als auch für vermietete Immobilien und unterscheidet sich damit von der regulären AfA.
Die Besonderheiten der Denkmalschutz-AfA:
Vermietete Immobilien: Hier können 100 % der Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren sind es jeweils 9 %, in den folgenden vier Jahren jeweils 7 %.
Eigengenutzte Immobilien: Als Eigennutzer können Sie 90 % der Sanierungskosten über 10 Jahre mit jeweils 9 % pro Jahr abschreiben. Dies ist ein erheblicher Steuervorteil, da die Kosten in der Regel nicht abgeschrieben werden können.

Voraussetzungen für die Denkmalschutz-AfA

Um von diesem Steuervorteil zu profitieren, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen:
Denkmaleigenschaft: Die Immobilie muss offiziell als Denkmal ausgewiesen sein.
Abstimmung mit der Denkmalbehörde: Alle Sanierungsmaßnahmen müssen vor Baubeginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt werden.
Kostenbeleg: Sie müssen detaillierte Rechnungen und Nachweise über die Sanierungskosten vorlegen. Das Finanzamt achtet streng darauf, dass die Kosten auch tatsächlich dem Denkmalschutz dienen.
Zeitpunkt des Erwerbs: Die Denkmalschutz-AfA gilt für Sanierungskosten, die nach dem Kauf getätigt werden. Sie gilt nicht für bereits abgeschlossene Arbeiten.

Wie funktioniert die Berechnung?

Nehmen wir an, Sie haben eine denkmalgeschützte Immobilie für 400.000 € erworben. Die Sanierung kostet zusätzlich 200.000 €.
  • Reguläre AfA: Den Kaufpreis des Gebäudes können Sie wie gewohnt über die Restnutzungsdauer abschreiben.
  • Denkmalschutz-AfA: Die 200.000 € Sanierungskosten können Sie zusätzlich über 12 Jahre abschreiben. Im ersten Jahr wären das 9 % von 200.000 €, also 18.000 €, die Sie zusätzlich als Werbungskosten geltend machen können.

Fazit

Die Denkmalschutz-AfA ist ein unverzichtbarer Baustein in der Finanzierung und steuerlichen Planung von Denkmalimmobilien. Sie macht die teils aufwendige und kostenintensive Sanierung nicht nur machbar, sondern auch äußerst attraktiv. Der Kauf eines Denkmals ist daher nicht nur eine emotionale, sondern auch eine steuerlich kluge Entscheidung.
Bevor Sie ein solches Projekt beginnen, sollten Sie sich jedoch unbedingt mit der zuständigen Denkmalbehörde und einem Steuerberater abstimmen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Steuervorteile in vollem Umfang nutzen können.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Sie möchten Ihre AFA optimieren?
Dann sichern Sie sich hier einen Rückruf. ☎️