Degressive AfA Immobilie: Wie Sie jetzt mehr Steuern sparen

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein beigefarbenes Hochhaus mit der Nummer „10“ ist vor einem klaren blauen Himmel zu sehen.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die degressive AfA ist zurück! Als Konjunkturmaßnahme wurde diese spezielle Form der Abschreibung für bestimmte Gebäude wieder eingeführt. Während die lineare AfA über die gesamte Nutzungsdauer gleichbleibende Beträge abschreibt, ermöglicht die degressive AfA in den ersten Jahren deutlich höhere Abschreibungen.
Dies ist ein attraktiver Steuervorteil für Investoren, die in den Bau neuer Mietwohnungen investieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die degressive AfA funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie diesen Steuervorteil optimal für Ihre Immobilieninvestition nutzen.

Was ist die degressive AfA?

Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) ist eine steuerliche Abschreibungsmethode, bei der die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher sind und im Laufe der Zeit abnehmen. Im Gegensatz dazu verteilt die lineare AfA die Kosten gleichmäßig über die gesamte Restnutzungsdauer.
Der Gesetzgeber hat die degressive AfA wieder eingeführt, um den Wohnungsbau als Anreiz für die Baukonjunktur zu fördern. Sie gilt für den Neubau von Wohngebäuden, die nach einem bestimmten Stichtag fertiggestellt und vermietet werden.

So funktioniert die degressive AfA

Der Abschreibungssatz bei der degressiven AfA liegt oft über dem der linearen Methode. Bei einem Satz von beispielsweise 5 % des jeweiligen Restbuchwertes ergibt sich folgende Berechnung:
Jahr 1: Sie kaufen eine Immobilie für 400.000 € (ohne Grundstück). Die degressive AfA im ersten Jahr beträgt 5 % von 400.000 €, also 20.000 €.
Jahr 2: Der Restbuchwert sinkt auf 380.000 €. Die degressive AfA beträgt 5 % von 380.000 €, also 19.000 €.
Jahr 3: Der Restbuchwert sinkt auf 361.000 €. Die degressive AfA beträgt 5 % von 361.000 €, also 18.050 €.
Sie können jederzeit von der degressiven zur linearen AfA wechseln, sobald der lineare Abschreibungsbetrag den degressiven übersteigt.

Vorteile und Voraussetzungen

Der größte Vorteil der degressiven AfA sind die hohen Steuervorteile in den ersten Jahren. Dies ist besonders attraktiv für Investoren, die ihre Mieteinnahmen schnell mindern und so ihre Liquidität verbessern möchten.
Die Voraussetzungen, um die degressive AfA zu nutzen, sind oft an bestimmte Bedingungen geknüpft:
  • Neubau: Das Gebäude muss neu errichtet worden sein. Der Kauf von Bestandsimmobilien fällt in der Regel nicht unter diese Regelung.
  • Fertigstellung: Das Gebäude muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums (oft zwischen 2023 und 2029) fertiggestellt worden sein.
  • Wohnzwecke: Das Gebäude muss zu Wohnzwecken vermietet werden.
  • Anschaffungskosten: In der Regel gibt es eine Obergrenze für die Anschaffungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche, die nicht überschritten werden darf.

Fazit

Die degressive AfA ist ein mächtiges Instrument für Immobilieninvestoren, die in den Neubau von Mietwohnungen investieren. Sie bietet in den ersten Jahren deutlich höhere Steuervorteile als die reguläre lineare AfA und kann die Rendite Ihrer Investition signifikant steigern.
Da die Voraussetzungen oft an bestimmte Fristen und Bedingungen gebunden sind, ist es ratsam, sich vorab bei einem Steuerberater zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und diesen Steuervorteil optimal nutzen können.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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