Das häusliche Arbeitszimmer: So setzen Sie die Kosten richtig ab

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein Mann in einem grauen Sakko und blauen Hemd sitzt an einem Tisch und blättert in Dokumenten.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Das häusliche Arbeitszimmer ist für viele Angestellte, Selbstständige und Freiberufler ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Die Kosten für Miete, Strom, Heizung und Ausstattung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Die Regeln dafür sind jedoch streng und das Finanzamt prüft diese Angaben genau. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wann ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, welche Kosten Sie absetzen können und worauf Sie achten müssen, um eine Ablehnung zu vermeiden.

Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener, ausschließlich beruflich genutzter Raum in Ihrer Wohnung. Es muss sich räumlich von den Privaträumen abgrenzen lassen und darf nicht für private Zwecke genutzt werden. Ein in den Wohnbereich integrierter Schreibtisch zählt in der Regel nicht dazu.

Wann Sie die Kosten absetzen können

Es gibt zwei Hauptfälle, in denen Sie die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer absetzen können:
Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit: Wenn Ihr Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist (z. B. bei Selbstständigen, Beratern oder Künstlern), können Sie die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
Kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung: Wenn Sie für Ihre berufliche Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung haben (z. B. bei Lehrern oder Außendienstmitarbeitern), können Sie die Kosten bis zu einer Höhe von 1.260 € pro Jahr absetzen.

Welche Kosten sind absetzbar?

Sie können die Kosten entweder als Pauschale oder als tatsächliche Kosten geltend machen.
  • Miete, Nebenkosten und AfA: Die Kosten für die Miete oder die AfA (bei Eigentum) sowie die Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser) können anteilig zur Größe des Arbeitszimmers abgesetzt werden.
  • Ausstattung: Kosten für Büromöbel, Schreibtisch und Computer können in der Regel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Fazit

Das häusliche Arbeitszimmer bietet ein erhebliches Potenzial zur Steuerersparnis. Die Regeln dafür sind jedoch streng und erfordern eine genaue Dokumentation.
Die korrekte Abgrenzung des Raumes, der Nachweis der ausschließlichen beruflichen Nutzung und die genaue Aufschlüsselung der Kosten sind entscheidend, um eine Ablehnung durch das Finanzamt zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und die Beratung durch einen Steuerberater sind unerlässlich.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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