AfA-Sonderabschreibungen: Wann sie möglich sind.

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Weißes Modell eines zweistöckigen Hauses mit orangefarbenen Türen und Fenstern, grauem Dach und Garage.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die reguläre AfA-Abschreibung ist ein wichtiger Steuervorteil für Immobilienbesitzer. Doch in bestimmten Fällen können Sie von noch attraktiveren Abschreibungsmodellen profitieren: den Sonderabschreibungen.
Diese speziellen Regelungen sind oft zeitlich begrenzt und dienen der Förderung bestimmter wirtschaftlicher oder sozialer Ziele, wie beispielsweise dem Wohnungsneubau. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Arten von Sonderabschreibungen es gibt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie diese steuerlichen Vorteile optimal für Ihre Immobilieninvestition nutzen.

Was sind Sonderabschreibungen?

Sonderabschreibungen sind steuerliche Vergünstigungen, die es ermöglichen, einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Immobilien schneller abzuschreiben, als dies bei der regulären linearen AfA der Fall wäre. Sie sind in der Regel befristet und an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Arten von Sonderabschreibungen:
Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau: Diese Regelung wurde eingeführt, um den Bau neuer Mietwohnungen zu fördern. Sie ermöglicht es, in den ersten vier Jahren einen zusätzlichen Abschreibungsbetrag von bis zu 5 % der Herstellungs- oder Anschaffungskosten geltend zu machen.
Voraussetzungen: Das Gebäude muss neu errichtet worden sein, die Anschaffungskosten dürfen eine bestimmte Obergrenze pro Quadratmeter nicht überschreiten und das Gebäude muss über einen längeren Zeitraum vermietet werden.
Sonder-AfA im Denkmalschutz: Die Denkmalschutz-AfA ist eine der lukrativsten Sonderabschreibungen. Sie ermöglicht es, die Sanierungskosten von denkmalgeschützten Immobilien über einen kurzen Zeitraum abzuschreiben.
Voraussetzungen: Die Immobilie muss als Denkmal eingetragen sein und die Sanierungsmaßnahmen müssen mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Degressive AfA: Die degressive AfA wurde als Konjunkturmaßnahme wieder eingeführt. Sie ermöglicht, in den ersten Jahren höhere Abschreibungen vorzunehmen, die im Laufe der Zeit sinken.
Voraussetzungen: Gilt für neue Wohngebäude, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt und vermietet werden.

Vorteile von Sonderabschreibungen:

Der größte Vorteil von Sonderabschreibungen ist die schnelle steuerliche Entlastung. Hohe Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren reduzieren Ihre zu versteuernden Mieteinnahmen erheblich. Dies verbessert Ihre Liquidität und steigert die Rentabilität Ihrer Investition.
Wie nutzen Sie Sonderabschreibungen optimal?
  • Rechtzeitige Planung: Informieren Sie sich vor dem Kauf oder Bau einer Immobilie über die aktuell geltenden Sonderabschreibungen.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sorgfältig auf.
  • Korrektes Gutachten: Bei denkmalgeschützten Objekten oder zur Bestimmung der Restnutzungsdauer ist ein Verkehrswertgutachten oft unerlässlich, um die steuerlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Fazit

Sonderabschreibungen sind ein mächtiges Instrument für Immobilieninvestoren, um die Steuerlast zu minimieren. Sie bieten deutlich höhere Steuervorteile als die reguläre AfA und können die Attraktivität einer Investition signifikant steigern.
Da die Regelungen oft komplex und an bestimmte Fristen gebunden sind, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen und diese wertvollen Steuervorteile voll ausschöpfen können.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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