Sonderabschreibungen sind steuerliche Vergünstigungen, die es ermöglichen, einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Immobilien schneller abzuschreiben, als dies bei der regulären linearen AfA der Fall wäre. Sie sind in der Regel befristet und an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Arten von Sonderabschreibungen:
Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau: Diese Regelung wurde eingeführt, um den Bau neuer Mietwohnungen zu fördern. Sie ermöglicht es, in den ersten vier Jahren einen zusätzlichen Abschreibungsbetrag von bis zu 5 % der Herstellungs- oder Anschaffungskosten geltend zu machen.
Voraussetzungen: Das Gebäude muss neu errichtet worden sein, die Anschaffungskosten dürfen eine bestimmte Obergrenze pro Quadratmeter nicht überschreiten und das Gebäude muss über einen längeren Zeitraum vermietet werden.
Sonder-AfA im Denkmalschutz: Die Denkmalschutz-AfA ist eine der lukrativsten Sonderabschreibungen. Sie ermöglicht es, die Sanierungskosten von denkmalgeschützten Immobilien über einen kurzen Zeitraum abzuschreiben.
Voraussetzungen: Die Immobilie muss als Denkmal eingetragen sein und die Sanierungsmaßnahmen müssen mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden.
Degressive AfA: Die degressive AfA wurde als Konjunkturmaßnahme wieder eingeführt. Sie ermöglicht, in den ersten Jahren höhere Abschreibungen vorzunehmen, die im Laufe der Zeit sinken.
Voraussetzungen: Gilt für neue Wohngebäude, die in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt und vermietet werden.