AfA nach Kauf: Neu im Besitz: AfA-Abschreibung nach dem Immobilienkauf

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Geschäftsfrau in grauem Anzug sitzt am Schreibtisch, schreibt in Notizbuch und blickt nach vorne.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Herzlichen Glückwunsch zum Immobilienkauf! Wenn Sie Ihr neues Eigentum nun vermieten, haben Sie die Möglichkeit, die Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen.
Das Zauberwort hierbei lautet AfA-Abschreibung. Doch wann genau können Sie mit der Abschreibung beginnen und welche Regeln gelten unmittelbar nach dem Kauf?
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie bei der AfA nach Kauf beachten müssen, welche Kosten als Grundlage dienen und wie Sie die Kaufpreisaufteilung korrekt vornehmen, um die steuerlichen Vorteile von Anfang an optimal zu nutzen.

Der Startpunkt der AfA

Die AfA beginnt, sobald die Immobilie als vermietet gilt.
Dies ist in der Regel der Fall, sobald Sie das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie erworben haben. Meist fällt dies mit der Übergabe der Immobilie und dem Übergang von Nutzen und Lasten zusammen. Sie können die AfA also ab diesem Zeitpunkt anteilig für das laufende Jahr geltend machen.

Grundlage der AfA: Die Anschaffungskosten

Die AfA wird auf die Anschaffungskosten des Gebäudes berechnet. Dazu gehören nicht nur der Kaufpreis, sondern auch:
  • Kaufpreis für das Gebäude: Der Wert des Hauses oder der Wohnung, der im Rahmen der Kaufpreisaufteilung ermittelt wurde.
  • Nebenkosten: Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision werden anteilig auf das Gebäude und das Grundstück verteilt und in die Berechnung einbezogen.
Beispiel:
  • Kaufpreis Immobilie: 400.000 €
  • Nebenkosten (z. B. 10 %): 40.000 €
  • Gesamte Anschaffungskosten: 440.000 €
  • Kaufpreisaufteilung (z. B. 75 % Gebäude, 25 % Grundstück):
  • Gebäudeanteil: 330.000 €
  • Grundstücksanteil: 110.000 €
  • Jährliche AfA (2 % auf Gebäudeanteil): 6.600 €

Die entscheidende Rolle der Kaufpreisaufteilung

Die korrekte Kaufpreisaufteilung ist unmittelbar nach dem Kauf der wichtigste Schritt, um die AfA zu sichern. Das Finanzamt akzeptiert nicht jede selbst vorgenommene Schätzung. Um eine Ablehnung zu vermeiden, sollten Sie:
  • Den Kaufvertrag prüfen: Ist hier eine realistische Aufteilung dokumentiert?
  • Den amtlichen Rechner nutzen: Das Online-Tool des Finanzamts kann eine erste Orientierung bieten.
  • Ein Gutachten erstellen lassen: Dies ist der sicherste Weg. Ein Verkehrswertgutachten liefert eine fundierte, gerichtsfeste Aufteilung, die vom Finanzamt in der Regel anerkannt wird.
Achtung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Seien Sie vorsichtig mit Renovierungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf. Werden die Nettokosten dafür höher als 15 % des Gebäudekaufpreises, stuft das Finanzamt diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten ein. Diese müssen dann über die gesamte Restnutzungsdauer abgeschrieben werden und können nicht sofort geltend gemacht werden. Planen Sie Ihre Ausgaben also sorgfältig.

Fazit

Die AfA nach dem Kauf ist ein mächtiger Steuervorteil, der Ihre Mieteinnahmen von Anfang an mindert. Eine sorgfältige Kaufpreisaufteilung und die korrekte Berücksichtigung der Nebenkosten sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.
Um von Anfang an auf der sicheren Seite zu stehen und die maximalen Steuervorteile zu erzielen, sollten Sie in Betracht ziehen, die Aufteilung von einem Experten durch ein Verkehrswertgutachten vornehmen zu lassen.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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