Die AfA-Abschreibung ist ein unverzichtbarer Steuervorteil für jeden Vermieter. Sie ermöglicht es, die Kosten für ein Gebäude steuerlich geltend zu machen. Doch es gibt einen zentralen Teil einer Immobilie, der von der AfA ausgeschlossen ist: der Grundstücksanteil. Das Finanzamt betrachtet den Grund und Boden als nicht abnutzbar und somit nicht abschreibbar.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, warum das so ist, wie Sie den Grundstücksanteil vom Gebäudewert trennen und warum eine korrekte Kaufpreisaufteilung entscheidend ist, um die AfA zu maximieren.