Die AfA-Abschreibung ist für Vermieter der wichtigste Hebel zur Steuerersparnis. Ihre Höhe hängt direkt von der Restnutzungsdauer des Gebäudes ab. Eine verkürzte Restnutzungsdauer bedeutet eine höhere jährliche AfA.
Das Finanzamt akzeptiert jedoch nur unter strengen Voraussetzungen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die statistisch angenommenen 40 oder 50 Jahre.
Ein Nutzungsdauergutachten ist das einzige Mittel, um die verkürzte Restnutzungsdauer rechtssicher nachzuweisen und die höhere AfA beim Finanzamt erfolgreich durchzusetzen.