Um die AfA geltend zu machen, müssen Sie dem Finanzamt die erforderlichen Nachweise vorlegen. Dazu gehören:
Kaufvertrag des Erblassers/Schenkers: Dieser dient als Nachweis für die ursprünglichen Anschaffungskosten und die Kaufpreisaufteilung auf Grundstück und Gebäude.
Erbschein/Schenkungsvertrag: Als Nachweis, dass Sie der neue Eigentümer sind.
Nachweis über die bisherige AfA: Es kann hilfreich sein, die bisher vom Erblasser/Schenker in Anspruch genommene AfA nachzuweisen.