Immobilienkauf: AfA-Abschreibung als Steuervorteil nutzen

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Eine gepflasterte Straße führt durch ein südfranzösisches Dorf mit historischen Steinhäusern und einem Baum.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Sie haben eine Immobilie erworben und vermieten diese? Dann gibt es einen enormen Steuervorteil, den Sie sich nicht entgehen lassen sollten: die AfA-Abschreibung. Sie ermöglicht es Ihnen, einen Großteil Ihrer Anschaffungskosten über viele Jahre hinweg von der Steuer abzusetzen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was die AfA ist, wie Sie sie berechnen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen wertvollen Steuervorteil optimal zu nutzen.

Was ist die AfA-Abschreibung?

AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Im Steuerrecht wird davon ausgegangen, dass Gebäude im Laufe der Zeit durch Nutzung und Alterung an Wert verlieren. Diesen Wertverlust können Sie als Vermieter als Werbungskosten von Ihren Mieteinnahmen abziehen.
Wichtig: Die AfA bezieht sich nur auf das Gebäude selbst, nicht auf den Grund und Boden. Der Grund und Boden gilt als nicht abnutzbar.
Die Grundlagen der AfA:
  • Abschreibungsbasis: Als Basis für die AfA dienen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes.
  • Abschreibungszeitraum: Der Zeitraum, über den Sie abschreiben dürfen, richtet sich nach der Restnutzungsdauer des Gebäudes.
  • Abschreibungssatz: Dieser ist gesetzlich festgelegt. Für nach 1924 errichtete Gebäude beträgt er in der Regel 2 % pro Jahr. Bei älteren Gebäuden können es 2,5 % sein.

Wie berechnen Sie die AfA?

Die Berechnung der AfA ist auf den ersten Blick einfach. Nehmen wir an, Sie kaufen eine Immobilie für 500.000 Euro. Der Wert des Grundstücks beträgt 150.000 Euro, der Gebäudewert liegt bei 350.000 Euro.
  • Abschreibungsbasis: 350.000 Euro
  • Abschreibungssatz: 2 % (für ein nach 1924 errichtetes Gebäude)
  • Jährliche AfA: 350.000 Euro * 2 % = 7.000 Euro
Diese 7.000 Euro können Sie jährlich als Werbungskosten geltend machen. Das senkt Ihre zu versteuernden Mieteinnahmen und damit Ihre Steuerlast.

Die entscheidende Rolle der Kaufpreisaufteilung

Wie im Beispiel oben gesehen, ist die Trennung der Kosten für das Grundstück und das Gebäude essenziell. Da nur das Gebäude abgeschrieben werden darf, müssen Sie dem Finanzamt nachweisen, wie der Kaufpreis aufgeteilt wurde. Viele Käufer versuchen, diesen Wert selbst zu bestimmen, aber das Finanzamt akzeptiert nicht immer jede selbst erstellte Rechnung. Eine saubere Kaufpreisaufteilung ist daher unerlässlich. Dafür können Sie entweder auf eine im Kaufvertrag festgehaltene Aufteilung zurückgreifen oder ein Gutachten erstellen lassen.
Besonderheiten der AfA:
  • Sonderabschreibungen: In bestimmten Fällen (z. B. bei Mietwohnungsneubau) gibt es zeitlich begrenzte Sonderregelungen, die eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren ermöglichen.
  • Denkmalschutz-AfA: Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien können über die Denkmalschutz-AfA steuerlich besonders vorteilhaft abgeschrieben werden.
  • Degressive AfA: In Zeiten der Konjunkturförderung wird die degressive AfA wieder eingeführt. Dabei dürfen in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend gemacht werden, die mit der Zeit sinken.

Fazit

Die AfA-Abschreibung ist ein mächtiges Instrument für Immobilieninvestoren, um die Steuerlast zu minimieren. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der korrekten Kaufpreisaufteilung und der Kenntnis der geltenden Regelungen. Indem Sie die Grundlagen der AfA verstehen und sie richtig anwenden, sichern Sie sich langfristig einen erheblichen Steuervorteil und steigern die Rentabilität Ihrer Investition. Bei komplexen Fällen empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder Gutachter hinzuzuziehen, um die bestmögliche steuerliche Behandlung zu gewährleisten.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

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"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
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Kunde

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Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
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Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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