AfA-Abschreibung Altbau: Worauf Sie achten müssen

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Ein historisches, weißes Gebäude mit verzierten Fassaden und Dachgauben unter blauem Himmel.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Die AfA-Abschreibung bei Altbauten ist ein lukrativer Steuervorteil für Vermieter. Doch die Regeln unterscheiden sich von denen bei Neubauten.
Das Alter des Gebäudes, sein Zustand und die durchgeführten Sanierungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der möglichen Abschreibung. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, worauf Sie bei der AfA-Abschreibung von Altbauten achten müssen, welche Abschreibungssätze gelten und wie Sie mit einem professionellen Gutachten die steuerlichen Vorteile optimieren können.

Die standardmäßigen AfA-Sätze für Altbauten

Der Abschreibungssatz hängt vom Baujahr des Gebäudes ab:
  • Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden: Hier gilt ein Abschreibungssatz von 2,5 % pro Jahr über 40 Jahre. Das ist vorteilhaft, da die Anschaffungskosten schneller abgeschrieben werden können.
  • Gebäude, die nach 1925 fertiggestellt wurden: Hier gilt der reguläre Satz von 2 % pro Jahr über 50 Jahre.

Die Rolle der Restnutzungsdauer

Die gesetzlich festgelegten Abschreibungssätze sind lediglich Pauschalwerte. Wurde ein Altbau über viele Jahre vernachlässigt, kann er eine deutlich kürzere wirtschaftliche Lebensdauer haben als angenommen. In solchen Fällen können Sie eine verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen, um einen höheren jährlichen Abschreibungsbetrag zu erzielen.
Umgekehrt kann ein umfassend sanierter und modernisierter Altbau eine deutlich längere Restnutzungsdauer haben, als das Finanzamt annimmt. Auch hier kann ein Gutachten den tatsächlichen Wert des Gebäudes belegen.

Die Kaufpreisaufteilung bei Altbauten

Die Kaufpreisaufteilung ist bei Altbauten von besonderer Bedeutung, da der Zustand den Gebäudewert maßgeblich beeinflussen kann. Ein hoher Sanierungsbedarf mindert oft den Gebäudewert und erhöht den Grundstücksanteil relativ.
Umfangreiche Sanierungen können den Gebäudewert erheblich steigern. Ein Verkehrswertgutachten trennt hier den tatsächlichen Wert von Gebäude und Grundstück fundiert, was entscheidend ist, um dem Finanzamt eine realistische und unanfechtbare Aufteilung zu präsentieren.
Tipp: Denkmalschutz-AfA für Altbauten
Steht Ihr Altbau unter Denkmalschutz, profitieren Sie von der attraktiven Denkmalschutz-AfA. Diese ermöglicht die Abschreibung der Sanierungskosten (oft 100 %) über einen kurzen Zeitraum, was einen erheblichen Steuervorteil darstellt und die hohen Sanierungskosten von Denkmalimmobilien abfedert.

Fazit

Die AfA-Abschreibung bei Altbauten bietet attraktive Steuervorteile. Eine genaue Kenntnis der geltenden Sätze und die Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands der Immobilie sind jedoch unerlässlich.
In vielen Fällen ist die Beauftragung eines Sachverständigen für ein Gutachten der sicherste Weg, um eine verkürzte Restnutzungsdauer nachzuweisen, die Kaufpreisaufteilung zu optimieren und die maximalen Steuervorteile zu erzielen.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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