Absetzbare Werbungskosten: Was Vermieter alles von der Steuer absetzen können

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Zwei gelbe Lego-Figuren, eine stehend mit Rucksack und die andere sitzend mit Helm, auf dunklem Untergrund vor heller Wand.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
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Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Als Vermieter einer Immobilie fallen neben den Einnahmen auch zahlreiche Kosten an. Die gute Nachricht: Das Finanzamt erlaubt es, viele dieser Ausgaben als sogenannte Werbungskosten abzuziehen.
Indem Sie diese Kosten konsequent geltend machen, können Sie Ihre Steuerlast erheblich senken und die Rentabilität Ihrer Immobilieninvestition steigern. Doch welche Ausgaben sind tatsächlich absetzbare Werbungskosten?
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Kostenpositionen, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, um Ihre Steuerersparnis zu maximieren.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die dazu dienen, Einnahmen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten. Für Vermieter bedeutet das alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Immobilie anfallen und nicht direkt von den Mietern übernommen werden.
Die wichtigsten absetzbaren Werbungskosten im Überblick:
  • Die AfA-Abschreibung: Dies ist der größte Posten. Über die AfA können Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes über die Restnutzungsdauer abschreiben. Sie ist das Herzstück der steuerlichen Optimierung für Vermieter.
  • Zinsen und Kreditkosten: Die Zinsen für Ihren Immobilienkredit können Sie vollständig von der Steuer absetzen. Dazu gehören auch Kreditnebenkosten wie Bearbeitungsgebühren oder Schätzgebühren für ein Verkehrswertgutachten.
  • Verwaltungskosten: Kosten für die Hausverwaltung, Kontoführungsgebühren für das Mietkonto oder die Beiträge zu einem Vermieterverein sind ebenfalls absetzbare Werbungskosten.
  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten: Ausgaben für die Instandhaltung, Reparaturen und Schönheitsreparaturen (z. B. eine neue Fassade oder ein neuer Anstrich) können Sie in der Regel sofort absetzen. Achten Sie hierbei auf die 15%-Regel für anschaffungsnahe Herstellungskosten, die in den ersten drei Jahren nach dem Kauf gilt.
  • Grundsteuer und Versicherungen: Die Grundsteuer sowie die Kosten für Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung) können Sie ebenfalls vollständig als Werbungskosten geltend machen.
  • Fahrkosten und Reisekosten: Wenn Sie zur Immobilie fahren müssen, um Reparaturen zu veranlassen oder die Mieter zu treffen, können Sie die Fahrtkosten absetzen.

Fazit

Als Vermieter können Sie eine Vielzahl von Kosten als Werbungskosten absetzen und Ihre Steuerlast dadurch erheblich mindern. Eine sorgfältige Dokumentation aller Ausgaben ist dabei entscheidend.
Die AfA-Abschreibung ist dabei der größte Posten, aber auch Zinsen, Verwaltungskosten und Instandhaltungsaufwendungen bieten großes Potenzial zur Steuerersparnis. Berücksichtigen Sie alle diese Kosten in Ihrer Steuererklärung, um das volle Potenzial Ihrer Immobilieninvestition auszuschöpfen.
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
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