Die 15%-Regel einfach erklärt: Anschaffungsnahe Kosten steuerlich absetzen

Sachverständiger Lars Kuntz
AUTOR, GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Hölzerner Richterhammer und Sockel auf weißer Marmoroberfläche.
Logo von TÜV Rheinland mit blauem Dreieck und stilisierten Wellen.
Logo der Handwerkskammer für Unterfranken mit blauem Symbol und Text.
B.V.S. Sachverständige Logo mit Text: Mitglied im Landesverband Hessen, öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

Vorwort

Disclaimer: Dieser Beitrag dient ausschließlich informativen Zwecken und stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie bei konkreten Fragen und Entscheidungen stets einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Sie haben eine Immobilie gekauft und planen, diese zu vermieten.
Klar ist, dass Sie die Anschaffungskosten für das Gebäude über die AfA-Abschreibung geltend machen können. Doch was passiert mit den Renovierungskosten, die Sie in den ersten Jahren tätigen? Hier kommt die sogenannte 15%-Regel ins Spiel. Sie ist entscheidend dafür, ob Sie die Kosten sofort als Werbungskosten absetzen können oder ob Sie diese über die Restnutzungsdauer abschreiben müssen.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie die 15%-Regel funktioniert, wie sie sich auf Ihre Steuern auswirkt und wie Sie diese Regelung optimal nutzen.

Was besagt die 15%-Regel?

Die 15%-Regel ist eine steuerliche Vorschrift, die festlegt, wann Renovierungen sofort abziehbar sind und wann sie über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden müssen.
Wenn die Nettokosten für Renovierungen und Modernisierungen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, werden die gesamten Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten eingestuft. Diese müssen dann über die gesamte Restnutzungsdauer abgeschrieben werden und können nicht sofort geltend gemacht werden.
Die Berechnung der 15%-Grenze:
  • Grundlage: Die Anschaffungskosten des Gebäudes, ohne Grundstücksanteil.
  • Frist: Der Zeitraum von drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie.
Beispiel:
  • Anschaffungskosten des Gebäudes: 300.000 €
  • 15 %-Grenze: 300.000 € * 0,15 = 45.000 €
  • Szenario 1: Sie renovieren in den ersten drei Jahren für 40.000 €. Da dieser Betrag unter der Grenze liegt, können Sie die Kosten sofort als Werbungskosten absetzen.
  • Szenario 2: Sie renovieren in den ersten drei Jahren für 50.000 €. Da dieser Betrag über der Grenze liegt, müssen Sie die vollen 50.000 € über die gesamte Restnutzungsdauer abschreiben.

Der steuerliche Unterschied:

  • Erhaltungsaufwendungen: Sofortiger Abzug als Werbungskosten. Ihre zu versteuernden Mieteinnahmen sinken im gleichen Jahr deutlich.
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Die Kosten werden zu den Anschaffungskosten des Gebäudes addiert und über die lange Restnutzungsdauer (z. B. 50 Jahre) abgeschrieben. Der jährliche Steuervorteil ist geringer.

Fazit

Die 15%-Regel ist ein wichtiger, aber oft übersehener Aspekt der steuerlichen Optimierung bei Immobilien. Eine genaue Planung der Renovierungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf ist entscheidend.
Wenn Sie die Ausgaben im Blick behalten und sie unter der 15 %-Grenze halten können, sichern Sie sich einen erheblichen Steuervorteil durch den sofortigen Abzug der Kosten. Bei komplexen Sanierungen oder Altbauten ist die Beratung durch einen Steuerberater oder die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ratsam, um die Kosten korrekt zu kalkulieren und steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Über ö.b.u.v Lars Kuntz

Lars Kuntz ist seit über zwei Jahrzehnten als Sachverständiger für Immobiliengutachten tätig und verfügt über ein breites Spektrum an Zertifizierungen und anerkannten Qualifikationen. Seine Laufbahn begann im Familienbetrieb, entwickelte sich aber rasch hin zur spezialisierten Gutachtenerstellung.
Heute gilt Lars Kuntz als ausgewiesener Experte und wird bundesweit von Berufsverbänden, Gerichten, Finanzämtern und Investoren für die Qualität und Verlässlichkeit seiner Gutachten geschätzt. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht er für fachliche Präzision, rechtssichere Bewertung und strategischen Weitblick.
25+ Jahre Erfahrung
Gutachter für Gerichte, Finanzämter und Privatpersonen
100% Anerkennungsquote
Ein Mann im Blazer inspiziert ein Rohrsystem und zeigt auf ein blaues Gerät, ein Regal mit "FUMAGO" Box.
Ein offenes "Tabellenhandbuch" mit Lesezeichen von Lars Kuntz liegt neben einem Notizblock und einem Tablet.
Ein lächelnder Mann im Anzug zeigt auf eine weiße Tafel mit der Aufschrift „Restnutzungsdauer Gebäude 80 Jahre, GND=Gesamtnutzungsdauer, RND=Restnutzungsdauer, 20 Jahre“.

Stimmen zufriedener Investoren

Zufriedene Kunden sprechen für sich. Schauen Sie sich hier in Ruhe die Meinungen unserer Kunden an.

Hohe, fachliche Expertise

"Die hohe fachliche Expertise zusammen mit der sehr angenehmen Zusammenarbeit hat mich überzeugt und wird mich bei zukünftigen Aufgaben/Projekten auf diese Zusammenarbeit zurückgreifen lassen."
Anton Schick
Kunde

Beim Finanzamt durchgegangen

"Ich kann Herrn Kuntz und seine Restnutzungsdauergutachten zu 100 % empfehlen und kann auch versichern, dass diese bei meinem Steuerberater sowie dem Finanzamt München durchgegangen sind."
Florian Zen-Eldin
Kunde

Ich spare jährlich jetzt eine 5-stellige Summe

"Der Ablauf war sehr unkompliziert, ich habe in kürzester Zeit Rückmeldung vom Finanzamt bekommen und spare jetzt eine 5-stellige Summe im Jahr."
Mario Likas
Kunde
Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Kuntz für seine professionelle Arbeit bedanken. Dank seiner Hilfe, und seiner Einschätzung, haben wir uns sehr viel Geld und Ärger erspart. Und an alle anderen potenziellen Immobilienkäufer: Beauftragt unbedingt vor dem Kauf einen seriösen Bausachverständiger und lasst euch nicht blenden. Das ist das aller beste Investment !!!
Armin Mousavi
Kunde
Ich habe persönlich zwei Objekte durch Herrn Kunz bewerten lassen und bin super zufrieden. Es hat sich für uns mehr als gelohnt und die Zusammenarbeit hat richtig Spaß gemacht. Obwohl Herr Kuntz in dieser Zeit kurz krank war, hat er innerhalb kürzester Zeit ein Gutachten für uns erstellt. War bei Rückfragen immer erreichbar und hat
Sofia K.
Kundin
Bereits 2022 erstellte mir Herr Kuntz ein Gutachten. Da ich sehr zufrieden war, meine Bewertung ist bei den Rezensionen nachlesbar, bat ich 2023 erneut um seine Unterstützung und Fachkenntnis. Das von ihm erstellte Verkehrswertgutachten bewegte mich schlußendlich mit gutem Gewissen zum Hauskauf. Alle aufkommenden Fragen konnte ich durch seine umgehende Beantwortung einordnen und Kosten abschätzen. Ich bedanke mich für diese unschätzbare Hilfe erneut ganz herzlich.
Ute Kuhn
Kundin
Hatte nun bereits mehrere Anknüpfungspunkte mit dem Büro von Lars Kuntz. Preis-Leistung, Service und Zuverlässigkeit sind einfach bestechend. Freue mich daher schon jetzt auf das nächste Projekt.
Sebastian Mentel
Kunde
Sehr angenehmer und kompetenter Kontakt. Hohe Responsiveness!
Martin
Kunde
Ich habe die Zusammenarbeit mit Lars Kuntz als sehr kompetent, freundlich und unkompliziert empfunden. Aufkommende Fragen meinerseits wurden immer sehr zeitnah beantwortet und in Summe habe ich mich gut beraten gefühlt.
Nina Bauer
Kundin
Wir haben drei Objekte bewerten lassen und sind äußerst zufrieden. Die Bewertung wurde schnell und professionell durchgeführt. Ein besonderes Dankeschön an Herrn Jeremy Haering für die ausgezeichnete Arbeit! 5 Sterne und eine klare Weiterempfehlung!
Max Paskal
Kunde
Wir können Herr Kuntz absolut weiterempfehlen. Er ist äußerst kompetent auf seinem Fachgebiet und wir fühlten uns aufgrund seiner freundlichen Art direkt gut aufgehoben. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
Michelle Klappauf
Kundin
Lars Kuntz
GUTACHTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Sie möchten Ihre Steuerlast als optimieren? Dann sichern Sie sich hier einen Rückruf. ☎️